Wie schnell ist eigentlich Schrittgeschwindigkeit?

Erschienen am: 11. Januar 2023

Sabrina Jost Anwalt Verkehrsrecht in KitzingenDie Schrittgeschwindigkeit – ein Alltagsbegriff. Kennt jeder, benutzt jeder, und jeder weiß ganz genau, was damit gemeint ist. Ganz sicher? Wie schnell ist eigentlich die Schrittgeschwindigkeit? Sprechen wir von 2, 4, 6 oder gar 10 Kilometern, die in der Stunde zurückgelegt werden? Und wessen Laufgeschwindigkeit, in welcher Gangart, ist genau gemeint? Wird von einem durchschnittlichen, agilen Erwachsenen ausgegangen? Oder einem Jugendlichen?
Wirft man einen Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) stellt man fest, dass auch dort keine exakte Angabe anhand von km/h gemacht wird. Und dabei legt die StVO verbindlich für jeden Teilnehmer im Straßenverkehr die Regeln fest.

Schrittgeschwindigkeit – wo?
Schrittgeschwindigkeit gilt bei uns mitunter auf Spielstraßen bzw. in sogenannten verkehrsberuhigten Bereichen. Aber auch beim Vorbeifahren an stehenden Schul- und Linienbussen an Haltestellen ist sie vorgegeben. Denn sobald mit aktivierter Warnblinkanlage angezeigt wird, dass Fahrgäste ein- bzw. aussteigen dürfen Sie hier maximal mit Schrittgeschwindigkeit passieren. Was übrigens auch gilt, wenn sich ein Schul- bzw. Linienbus mit aktivierter Warnblinklichtanlage auf der Gegenfahrbahn an einer Haltestelle befindet! Und Hand aufs Herz, gerade im Berufsverkehr kann schon ein kurzer Moment der Unachtsamkeit dazu führen, dass Sie geblitzt werden.

Schrittgeschwindigkeit – überschritten?
Betrachtet man einen Geschwindigkeitsverstoß genauer, muss man wissen, dass vom ermittelten Messwert jeweils ein Toleranzabzug von 3 km/h (bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h) abgezogen wird. Neben dem Bußgeld, das sich stufenweise erhöht, droht ab einer Überschreitung von über 20 km/h schon ein Punkt in Flensburg. Ab 26 km/h zu schnell (innerorts) gar ein einmonatiges Fahrverbot.

Wie viel km/h bedeutet Schrittgeschwindigkeit?
Das Thema Schrittgeschwindigkeit beschäftigt auch immer wieder die Gerichte. Denn letztendlich kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung von gerade mal 1 km/h ein mögliches Fahrverbot nach sich ziehen. Da jedoch der Basiswert „Schrittgeschwindigkeit“ nicht als genau definierter Wert vorliegt, folgten bis heute diverse Urteile, deren Ergebnisse jedoch unterschiedlich ausgefallen sind. Hier einige Beispiele aus Bayern zum Thema Schrittgeschwindigkeit:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschluss vom 20.06.2011 – 11 ZB 10.1353
10 bis deutlich weniger als 20 km/h

Oberlandesgericht (OLG) München, Urteil vom 23.10.2009 – 10 U 2809/09
5 bis 7 km/h

Verwaltungsgericht München, Urt. v. 22.06.2005 – M 9 K 04.6193
10 km/h

Mehr zum Thema in der Straßenverkehrs-Ordnung. Diese finden Sie direkt hier beim Bundesministerium der Justiz:
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Sabrina Jost, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kitzingen
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