Winterreifen nur im Winter? Was schreibt die situative Reifenpflicht in Deutschland genau vor?

Erschienen am: 11. Oktober 2022

Sabrina Jost Anwalt Verkehrsrecht in KitzingenJedes Jahr geschieht es – völlig überraschend! Fast schon ein klein wenig heimtückisch tauchen sie einfach auf. Schnee und Glatteis! Und auch wenn frisch gefallener Schnee im ersten Moment schön anzusehen ist, kann so ein Schneefall schnell in Hektik umschlagen. Denn so mancher Autofahrer neigt dazu, erst einmal abzuwarten, wie sich die Wetterverhältnisse entwickeln. Anstatt rechtzeitig und vorausschauend Winter- bzw. Ganzjahres-Reifen (umgangssprachlich auch Allwetter-Reifen genannt) zu montieren. Etwas Bequemlichkeit muss schließlich sein.
Eines ist jedoch auch diesen Winter sicher: Reifenservice-Betriebe werden (erst) nach dem ersten Schneefall über Tage hinweg voll ausgelastet sein.

„von O bis O“
Entspannter kann es ablaufen, wenn Sie sich kurz den einfachen Merksatz „von O bis O“ ins Gedächtnis rufen. Der Merksatz „von O bis O“ soll Autofahrer daran erinnern von „O“ (wie Oktober) bis „O“ (wie Ostern) durchgängig Winter- bzw. Ganzjahres-Reifen zu fahren. Was der Gesetzgeber spätestens bei beeinträchtigten Straßenverhältnissen aufgrund von Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte auch von Ihnen explizit verlangt.
Allerdings kann dieser Merksatz nur als grobe Empfehlung dienen. Denn in Deutschland ist die Verpflichtung Winter- bzw. Ganzjahres-Reifen zu nutzen, nicht an ein bestimmtes Datum geknüpft. Auf unseren Straßen gilt die sogenannte situative Reifenpflicht. Das bedeutet, dass die jeweiligen Straßenverhältnisse den zu nutzenden Reifentyp vorgeben.

Situative Reifenpflicht
Im Extremfall würde dies sogar bedeuten, dass Sie bei Schneefall und sich bildender Schneeglätte und/oder Glatteis selbst im Sommer verpflichtet wären, nur mit Winter- oder Ganzjahres-Reifen loszufahren.
Die entsprechenden Regelungen finden Sie in der Straßenverkehrs-Ordnung sowie Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Dort ist mitunter genau geregelt, welche allgemeinen Anforderungen an die Bereifung gestellt wird.

Drohende Bußgelder
Bei einem Verstoß gegen die situative Reifenpflicht droht neben einem Bußgeld auch mitunter 1 Punkt im Verkehrszentralregister.

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gefahren:
Bußgeld 60 Euro / 1 Punkt
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gefahren (mit Behinderung):
Bußgeld 80 Euro / 1 Punkt
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gefahren (mit Gefährdung):
Bußgeld 100 Euro / 1 Punkt

Und vergessen Sie bitte nicht den Geschwindigkeitsaufkleber „im Sichtfeld des Fahrers“! Solch ein Aufkleber ist beispielsweise vorgeschrieben, wenn die Höchstgeschwindigkeit Ihres Fahrzeuges über der zugelassenen Maximalgeschwindigkeit des Winter- oder Ganzjahres-Reifens liegt!

Weitere Informationen finden Sie direkt beim Internetauftritt des Bundesministeriums der Justiz:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 36 Bereifung und Laufflächen

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Sabrina Jost, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kitzingen
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