Kurz erklärt

Privatrecht ist dasjenige Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Rechtssubjekten (→ natürliche Person, → juristische Person) regelt. Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht bzw. Zivilrecht werden oft synonym zu Privatrecht verwendet, bezeichnen genau genommen allerdings nur einen Teil desselben.

Das Privatrecht steht in der Rechtswissenschaft neben dem Öffentlichen Recht (einschließlich des Strafrechts). Das Privatrecht sieht – im Gegensatz zum Öffentlichen Recht – eine aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens vor, die es dem Einzelnen grundsätzlich gestattet, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten (oder auch darauf zu verzichten). Diese Freiheit kann allerdings durch eine Vielzahl von tatsächlichen Gegebenheiten eingeschränkt sein, etwa durch ein Monopol oder die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Sie ist jedoch – davon unabhängig – für das Privatrecht prägend, weil sie eine Gestaltung des Rechts ohne staatlichen Einfluss zulässt. Eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel ist der privatrechtliche Vertrag.

Das Privatrecht gliedert sich zuoberst in

  • Allgemeines Privatrecht (auch Zivil-Bürgerliches Recht)
  • Sonderprivatrecht (oder Sonstiges Privatrecht)

Susanne Kilian und Frank Barthel beraten und vertreten Sie in diesem Bereich.