Kurz erklärt

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:

Es bedarf neben besonderem Einfühlungsvermögen auch umfassender juristischer Kenntnissem, um Ihre Interessen bei Streitigkeiten rund um den Arbeitsplatz erfolgreich zu vertreten. Durch die kontinuierliche Teilnahme an Fortbildungen garantieren wir Ihnen eine Beratung auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung.

Zu unseren Leistungen gehören u. a.:

  • Verhandlungen zum Erhalt des Arbeitsplatzes
  • Kündigungsschutzprozesse
  • Änderungskündigungen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge insbesondere beim Bezug von Arbeitslosengeld
  • Auswirkungen auf bestehende Ansprüche wie Urlaub, Arbeitszeugnis, Gehalt, Gratifikationen etc.
  • Abmahnungen
  • Lohn- und Gehaltsforderungen
  • Durchsetzung von Rechten bei Diskriminierung oder Mobbing
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
  • Verhandlung von Arbeitsverträgen
  • Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit
  • Teilzeit- und Befristung, Entfristungsklage
Arbeitsrecht für Arbeitgeber:

Uns ist besonders bewusst, wie wichtig es für Sie als Arbeitgeber ist, in Sachen Arbeitsrecht sicher im Sattel zu sitzen, damit Ihre Maßnahmen rechtlich möglichst nicht angreifbar sind. Dazu erarbeiten wir mit Ihnen praktikable Lösungen, die auf die individuellen Besonderheiten Ihres Unternehmens ausgerichtet sind.

Zu unseren Leistungen gehören u.a.:

  • Arbeitsverträge
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Kündigungsschutzprozess
  • Vertragsbedingungen durch Änderungskündigung
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Arbeitszeugnisse
  • Betriebsvereinbarungen
  • Prüfung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
  • Mutterschutz, Elternzeit, schwangerschaftsbedingtes Berufsverbot
  • Teilzeit- und Befristungsangelegenheiten
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Frank Barthel und Sabrina Jost beraten und vertreten Sie in diesem Bereich.