Alpine-Symbol – Das Erkennungsmerkmal für Winterreifen

Erschienen am: 9. Januar 2024

Alpine-Symbol. Verbindliches Erkennungsmerkmal für Winterreifen. Verkehrsrecht Winterreifen. Kennzeichnungspflicht.Die Schneeflocke im Bergmotiv, das Alpine-Symbol. Es dient als verbindliches Erkennungsmerkmal für Winterreifen. Kennen Sie es? Dieses Symbol kennzeichnet ab dem 1. Oktober 2024 verbindlich den geprüften Winterreifen. Es ersetzt die bisherige Markierung „M+S“ (für Matsch und Schnee) und gilt zukünftig als visueller Nachweis wintertauglicher Fahreigenschaften Ihrer Fahrzeugbereifung.

Alpine-Symbol = strenge Prüfkriterien
Anders als es noch bei der M+S Kennzeichnung der Fall war, ist die Vergabe der Alpine-Kennzeichnung an einheitliche und strengere Prüfkriterien gebunden. Und Sie können darauf vertrauen, dass die mit dem neuen Symbol gekennzeichnete Bereifung den Ansprüchen von „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ gewachsen ist.
Ab dem 1. Oktober 2024 werden auch nur noch Winterreifen als solche eingestuft, wenn diese das Alpine-Symbol (eine Schneeflocke im Bergmotiv) tragen.

Warum und wieso eigentlich Winterreifen?
In Deutschland hat der Gesetzgeber eine sogenannte situative Reifenpflicht festgelegt. Das bedeutet, dass bei entsprechenden Straßenverhältnissen die Nutzung von Winterreifen vorgeschrieben ist. Hierbei ist es völlig egal, zu welcher Jahreszeit eine Schneedecke den Verkehr behindert. Verlangt wird die Nutzung von Winterreifen immer, sobald „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ auf der Straße herrscht.

Keine Winterreifen? Das kann doppelt kosten!
Ab dem 1. Oktober 2024 weist ausschließlich das Alpine-Symbol die entsprechende Eigenschaft als Winterreifen nach. Die alte Kennzeichnung „M+S“ (für Matsch und Schnee) verliert ihre Bedeutung.
Eine Missachtung dieser Vorgabe kann zu Sanktionen führen. Es droht ein Bußgeld bei einem Verstoß gegen die situative Reifenpflicht. Daneben mitunter auch 1 Punkt im Verkehrszentralregister.

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gefahren:
Bußgeld 60 Euro / 1 Punkt

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gefahren (mit Behinderung):
Bußgeld 80 Euro / 1 Punkt

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gefahren (mit Gefährdung):
Bußgeld 100 Euro / 1 Punkt

Und vergessen Sie bitte nicht den altbekannten Geschwindigkeitsaufkleber „im Sichtfeld des Fahrers“! Dieser Aufkleber ist beispielsweise vorgeschrieben, wenn die Höchstgeschwindigkeit Ihres Fahrzeuges über der zugelassenen Maximalgeschwindigkeit der Winter- oder Ganzjahres-Reifen liegt!

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Thomas Böh von Rostkron, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und Speditionsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht | Straf – und Ordnungswidrigkeitenrecht | Transport- und Speditionsrecht | Energiewirtschaftsrecht

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