Arbeitgeber kann künstliche Fingernägel untersagen

Erschienen am: 24. Januar 2022

Sabrina Jost Fachanwältin KitzingenDas Arbeitsgericht Aachen hat in seiner Entscheidung vom 21.02.2019 (Urteil, Az. 1 Ca 1909/18) festgestellt, dass Angestellten eines Altenheims das Tragen von langen, künstlichen, lackierten Finger- oder Gelnägeln im Dienst untersagt werden kann.
Hintergrund war hier die Klage einer Angestellten, die als Helferin im sozialen Dienst beschäftigt ist.
Mit der Anweisung, welche das Tragen von Gelnägeln während der Arbeit untersagte, war die Klägerin nicht einverstanden. Die Angestellte sah durch diese Vorschrift ihr persönliches Erscheinungsbild auch in ihrer Freizeit beeinträchtigt. Dies würde letztendlich ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen.
Die beklagte Arbeitgeberin hingegen erklärte, dass das Verbot von Gelnägeln während der Dienstzeit aus Gründen der Hygieneregeln besteht. Denn gerade Bewohnerinnen und Bewohner eines Altenheims bedürfen besonderer Rücksicht. Nicht zuletzt, da gerade diese Personengruppe durch bestehende Vorerkrankungen und altersbedingte Schwächungen ganz besonders geschützt werden muss.

Das Arbeitsgericht Aachen entschied zugunsten der beklagten Arbeitgeberin. Die freie Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Klägerin müsse hinter dem Interesse der Arbeitgeberin die Gesundheit der anvertrauten Bewohner bestmöglich zu schützen hintenanstehen.
Zurecht hatte sich die Arbeitgeberin auch auf Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) gestützt. Diese geben den klaren Ratschlag, aus hygienischen Gründen, in Kliniken, Praxen, Pflegeeinrichtungen und anderen medizinischen Arbeitsbereichen ausschließlich natürliche und kurz geschnittene Fingernägel zu tragen. Denn Nagellack behindere mitunter die Sichtbeurteilung der Nägel. Auch sei auf künstlichen Nägeln die Bakteriendichte höher. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass Einmalhandschuhe durch lange Nägel merklich schneller perforiert werden.

Die komplette Entscheidung können Sie direkt beim Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen nachlesen:
Arbeitsgericht Aachen, 1 Ca 1909/18

Die Empfehlungen des RKI zu Fingernägeln im Gesundheitsdienst finden Sie direkt hier beim Onlineauftritt des Robert Koch-Instituts:
Häufig gestellte Fragen zu künstlichen Fingernägeln im Gesundheitsdienst

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Sabrina Jost, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kitzingen
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