Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) – Ab Februar 2022 weniger Hass im Netz?

Erschienen am: 12. Januar 2022

Frank Barthel Fachanwalt KitzingenPolizei und Justiz rechnen ab Februar 2022 mit einer enormen Zahl von Ermittlungen im Rahmen des reformierten Netzdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Soziale Netzwerke sind dann nämlich dazu verpflichtet, mutmaßlich strafbare Inhalte nicht mehr lediglich zu löschen, sondern an das BKA (Bundeskriminalamt) zu melden.
Vorwiegend wird hier der sogenannte „Hatespeech“ anvisiert, unter dem man Hassreden, Hasskommentare, Bedrohungen, Nötigungen und auch Volksverhetzungen versteht. Welche übrigens Straftaten darstellen, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können.

Nach vorläufigen Schätzungen geht man von ungefähr 250.000 Meldungen aus, die es jährlich zu prüfen gilt. Es wird erwartet, dass diese circa 150.000 Strafverfahren nach sich ziehen werden. Tätig wird in diesem Bereich die „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ des Bundeskriminalamts, die mit rund 200 Mitarbeitern besetzt ist.

Die „große Flut“ an Meldungen wird es so wie es ausschaut, anfangs jedoch nicht geben, da die Global Player, Google sowie Facebook das Meldeverfahren als unverhältnismäßig ansehen. Aktuell sind zwei Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln anhängig. Kritisiert wird die weitgreifende datenschutzrechtliche Problematik. Neben der schieren Anzahl an Nutzerdaten, welche an das BKA weitergeleitet werden müsste (egal ob berechtigt oder nicht), würden hoheitliche Aufgaben auf Unternehmen übertragen werden.
(Az. 6 L 1277/21 und Az. 6 K 3769/21).
Bis zur Entscheidung aus Köln ist davon auszugehen, dass man nicht darauf bestehen wird, dass entsprechende Informationen weitergeleitet werden. Mit Sicherheit dürfte es auch spannend werden, inwieweit eine Entscheidung den Firmenstandort von Google und Facebook in Europa berücksichtigt. Dieser liegt aktuell nämlich in Irland.

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Mehr zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) finden Sie hier beim Bundesministerium der Justiz:
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG)

Weitere Informationen zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz finden Sie direkt hier in der Wikipedia:
Netzwerkdurchsetzungsgesetz

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Frank Barthel, Fachanwalt für Strafrecht, Kitzingen
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