Wichtige Regel: Bei Stau immer Rettungsgasse bilden!

Erschienen am: 8. November 2021

Die Verpflichtung, bereits eine Rettungsgasse zu bilden, sobald sich der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegt, ist nicht allen Verkehrsteilnehmern bekannt.
Befinden Sie sich auf einer Autobahn oder einer mehrspurigen Straße außerorts, sind Sie verpflichtet eine Rettungsgasse zu bilden, sobald nur noch mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden kann.

Der Sinn dahinter ist die einfache Tatsache, dass dann noch ausreichend die Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden, bevor der Verkehr zum Erliegen kommt.

Merken Sie sich bitte diese drei einfachen Regeln:

1.) Bei Stau sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen
2.) Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet
3.) Der Standstreifen muss immer frei bleiben

Kleine Eselsbrücke, wie eine Rettungsgasse gebildet wird:

Halten Sie sich ihre linke Hand mit der Handfläche vor das Gesicht. Wohin zeigen die Finger?
Der Daumen zeigt nach links, und alle anderen Finger zeigen nach rechts. Genauso wird eine Rettungsgasse gebildet.

Linke Handfläche: Daumen links – Finger rechts = Rettungsgasse dazwischen

Linke Fahrspur nach links (Daumen) – Rechte Fahrspur(en) nach rechts (Finger) = Dazwischen liegt die gebildete Rettungsgasse

Sabrina Jost, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht | Arzthaftungs- und Medizinrecht | Verkehrsrecht | Allgemeines Zivilrecht

 

Ähnliche Beiträge