Achtung Verkehrskontrolle – Rechte und Pflichten

Erschienen am: 28. Oktober 2021

Sabrina Jost, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwältin für ArbeitsrechtLaut der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann die Polizei jederzeit überall und ereignisunabhängig eine Verkehrskontrolle bei Teilnehmern des öffentlichen Straßenverkehrs durchführen. Das dürfen jedoch nur Polizeivollzugsbeamte, die auch deutlich als solche zu erkennen sind.

Routinemäßige Verkehrskontrolle – Regeln, Rechte und Pflichten
Geraten Sie in eine routinemäßige Verkehrskontrolle, halten Sie sich einfach an die folgenden Regeln.
Bei einer Verkehrskontrolle sind Sie dazu verpflichtet, auf Zeichen der Polizei zu reagieren und anzuhalten.
Sie können zunächst im Fahrzeug bleiben, müssen jedoch Motor und Radio abschalten sowie die Scheibe herunterlassen.
Werden Sie von den Beamten dazu aufgefordert, müssen Sie aus dem Auto aussteigen.
Die Polizei darf Ihre Personalien erfragen und Einsicht in Führerschein sowie Fahrzeugschein nehmen.
Zusätzlich müssen Sie den Beamten die Möglichkeit geben, sich vom Zustand sowie der Beladung des Fahrzeugs zu überzeugen.
Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Sie nachweisen, dass Sie Warndreieck und Verbandskasten mit sich führen.

Alles darf die Polizei jedoch nicht, und Sie müssen nicht allen Anweisungen Folge leisten. Sie haben zwar die sogenannte Duldungspflicht, aber keine Mitwirkungspflicht. Direkt vor Ort sind Sie nicht dazu verpflichtet, Drogen- oder Alkoholtests durchzuführen. Selbstverständlich müssen Sie auch keine Urinprobe abgeben.

Alles, was weiter als die Überprüfung des Zustands und der Beladung hinausgeht, können Sie grundsätzlich verweigern, bleiben Sie jedoch immer sachlich und freundlich.
Auch darf die Polizei nicht einfach ihr Handy oder den Inhalt von Taschen überprüfen.

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht auf Aussageverweigerung. Wenn die Beamten Sie in ein Gespräch verwickeln, sind Sie nicht dazu verpflichtet, genaue Angaben zur Sache zu machen.

Wichtig ist, dass Sie einer freiwilligen Blutentnahme niemals zustimmen, da Sie dadurch alle Rechte verlieren. Erst durch einen richterlichen Beschluss ist die Blutentnahme bindend. Wenn Gefahr in Verzug vorliegt, ist die Blutentnahme zwar auch ohne einen richterlichen Beschluss möglich, allerdings müssen dafür konkrete Hinweise auf Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch vorliegen. Ohne richterlichen Beschluss und ohne unmittelbare Gefahr zählt die Blutabnahme (die nur von einem beauftragtem Arzt durchgeführt werden darf) als Körperverletzung.

Routinemäßige Verkehrskontrolle – Tipps
– Bewahren Sie stets die Ruhe, bleiben Sie gelassen und kommen Sie Ihren zuvor erwähnten Mitwirkungspflichten nach.
– Verweigern Sie die Kontrolle auf keinen Fall. Bleiben Sie im Gespräch, immer ruhig und höflich.
– Auch müssen Sie nicht sofort innerhalb von Sekunden auf Fragen antworten. Drücken Sie sich mit Bedacht aus. Missverständliche Sätze sollten vermieden werden.

Wer sich nicht an die Vorschriften hält, kann mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Wird die Kontrolle der Beamten sogar aktiv verweigert oder erschwert, ist auch ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte möglich.

Weitere Informationen rund ums Thema Verkehrskontrolle finden Sie direkt hier in der Wikipedia:
Wikipedia – Verkehrskontrolle

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