Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) – Der Stand der Dinge beim „Hass“ im Netz

Erschienen am: 10. März 2022

Frank Barthel Fachanwalt KitzingenSeit Anfang Februar 2022 sind soziale Netzwerke eigentlich dazu verpflichtet, mutmaßlich strafbare Inhalte nicht mehr nur lediglich zu löschen, sondern an das BKA (Bundeskriminalamt) zu melden. Allerdings sehen die Global Player, Google (YouTube) sowie Meta (Facebook, Instagram) das aktuelle Meldeverfahren als unverhältnismäßig an und haben vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln Eilanträge gestellt. Die nun erfolgte Entscheidung des Gerichts Anfang März 2022 lautet, dass Neuerungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes teilweise gegen Unionsrecht verstoßen. Somit muss Google Ireland Limited sowie Meta Platforms Ireland Limited zentralen Pflichten des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) aktuell nicht nachkommen.

Dies betrifft zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nur diese beiden Unternehmen. Zusätzlich gilt es zu beachten, dass die Entscheidung(en) in den Hauptsacheverfahren noch ausstehen.
Auch sind beim Verwaltungsgericht Köln zum NetzDG weitere Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz von Twitter und TikTok anhängig. Wann bei diesen Verfahren Beschlüsse folgen, ist noch nicht bekannt.

Selbstverständlich sind die erwähnten Konzerne schon aus Eigennutz darum bemüht, offensichtlich bedenkliche und möglicherweise strafbare Beiträge wie Drohungen, Beleidigungen, Hassreden und sonstige anstößige Inhalte aus ihren Netzwerken herauszuhalten. Denn die hierdurch hervorgerufene negative Publicity in den Medien erweist sich mit Sicherheit nicht als umsatzfördernd. Und so werden verstärkt automatisierte Filtermechanismen genutzt, mit dem Ziel unerwünschte Beiträge schon im Vorfeld herauszusieben.
Letztendlich kann aber selbst die beste DeepLearning-Software nicht alles korrekt einordnen. Und um die Menge der Ausreißer möglichst gering zu halten, wird vielleicht mehr als nötig blockiert. Es erfolgt ein sogenanntes Overblocking, also eine Art der Überregulierung. Somit stellt sich abschließend die Frage, ob es das ist, was man am Ende haben will …

Die komplette Pressemitteilung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln finden Sie direkt beim Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen:
Gericht entscheidet über Eilanträge von Google und Meta

Mehr zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) finden Sie hier beim Bundesministerium der Justiz:
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG)

Weitere Informationen zum Thema:
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) – Ab Februar 2022 doch noch nicht weniger Hass im Netz?
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) – Ab Februar 2022 weniger Hass im Netz?

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Frank Barthel, Fachanwalt für Strafrecht, Kitzingen
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