Kitzinger Frühlingsfest 2024 vom 30.03.2024 – 07.04.2024

Erschienen am: 15. März 2024

Frank Barthel, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwalt für StrafrechtDas Kitzinger Frühlingsfest lädt auch dieses Jahr wieder zum fröhlichen Beisammensein ein. Vom 30. März bis zum 7. April 2024 verwandelt sich der idyllische Bleichwasen zum Schauplatz entspannter Unterhaltung. Täglich ab 14 Uhr öffnen die Fahrgeschäfte ihre Tore und laden Besucher jeden Alters zu Abenteuern ein. Von Karussells bis hin zu klassischen Buden mit Leckereien ist für jeden Geschmack etwas dabei. Kommen Sie vorbei und tauchen Sie ein in die frühlingshafte Atmosphäre, voller Spaß und Unterhaltung für die ganze Familie!

Vollkontakt bei einer Runde Auto-Scooter gefällig?
Nervenkitzel auf dem Godzilla oder Vollkontakt bei einer Runde Auto-Scooter gefällig? Neben actiongeladenen Fahrgeschäften sorgen der Zucker-Baron und das Spiele-Pavillon für weitere spannende Unterhaltungsmöglichkeiten. Der Veranstalter betont zudem, dass familienfreundliche Fahrpreise oberste Priorität haben. Mit jahrelanger Erfahrung im Schaustellerhandwerk ist der Veranstalter seit vielen Jahren an der Organisation von Volksfesten in Bayern beteiligt. Ein Garant also, dass Qualität, Zuverlässigkeit und Unterhaltung der vielfältigen Attraktionen einfach passen.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie viel Spaß!

Die Info-Seite der Stadt Kitzingen zum Frühlingsfest 2024:
Kitzinger Frühlingsfest

Internetauftritt der Stadt Kitzingen:
Rathaus Kitzingen

Weiter Infos rund um Kitzingen finden Sie direkt in der Wikipedia:
Kitzingen

Und was ist, wenn mal was passieren sollte?
In Deutschland haftet grundsätzlich die Person, die für den Unfall verantwortlich ist, unabhängig davon, ob es sich um ein Volksfest oder eine andere Veranstaltung handelt. Die Haftung kann jedoch je nach den Umständen des Unfalls variieren. Beispielsweise wenn der Unfall durch Fahrlässigkeit oder etwa durch vorsätzliches Handeln eines Einzelnen verursacht wurde, haftet in der Regel diese Person für den entstandenen Schaden.
Sollte ein Unfall auf mangelnde Sicherheitsvorkehrungen oder unsichere Bedingungen auf einem Volksfestgelände zurückzuführen sein, könnte die Veranstaltung oder der Veranstalter haftbar sein. In einigen Fällen können auch mehrere Parteien gemeinsam haftbar sein, z.B. wenn sowohl die Person, die den Unfall verursacht hat, als auch der Veranstalter des Volksfestes fahrlässig gehandelt haben. Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Haftungsfrage von den spezifischen Umständen eines Unfalls abhängen.
Im Falle eines Unfalls auf einem Volksfest empfiehlt es sich daher, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die rechtlichen Ansprüche und Haftungsfragen zu klären.

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Frank Barthel, Fachanwalt für Strafrecht, Kitzingen
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