Zum 1. April – Ein wenig Schmunzeln gefällig?

Erschienen am: 1. April 2022

Frank Barthel Fachanwalt KitzingenLaut der Wikipedia ist die Redensart „in den April schicken“ schon seit dem Jahr 1618 bekannt und tauchte (wie kann es auch anders sein) zuerst in Bayern auf. Während manche Zeitgenossen kaum Grenzen dabei kennen, andere in den April zu schicken, wird es auch einen beträchtlichen Anteil von Mitmenschen geben, die der ganzen Blödelei nicht wirklich etwas abgewinnen können.
Um es beiden Seiten recht zu machen, versuchen wir hier erst gar nicht, jemanden in den April zu schicken. Deswegen nur drei kurze Fundstücke zum Schmunzeln aus Gesetz und Merkblättern, zum 1. April.

Das Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz
Ist Ihnen schon einmal das Wort Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz in irgendeinem Zusammenhang unter die Augen gekommen? Es findet sich genau in dieser Schreibweise im „Gesetz zur Übertragung der Aufgaben für die Überwachung der Rinderkennzeichnung und Rindfleischetikettierung“ und wird in seiner Kurzform auch als „Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz“ bezeichnet. Die offizielle Abkürzung lautet hierbei RflEttÜAÜG und ist zugegebenermaßen auch nicht wirklich einprägsamer. Falls Sie mit dem Wort Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz, das immerhin 63 Buchstaben zählt, nichts anfangen können, ist das nicht weiter schlimm. Denn das entsprechende Gesetz wurde schon am 29. Mai 2013 aufgehoben.

Welches ist das erste Kind?
Die durchschnittliche Anzahl der Kinder einer Mutter in Deutschland liegt laut dem Statistischen Bundesamt bei 1,53 Kindern. Damit auch zweifelsfrei klar ist, welches Kind denn das erste Kind ist, half ein Blick in das Merkblatt Kindergeld, das man direkt online beim Bundesverwaltungsamt einsehen konnte. Auf Seite 22 fand sich folgende eindeutige Erklärung:
„Welches Kind bei einem Berechtigten erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das erste Kind.“

Es gilt „weggefallen“
Das folgende Beispiel findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V). Es ist bis heute gültig.
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 58
(1) (weggefallen)
(2) (weggefallen)
(3) (weggefallen)
(4) (weggefallen)

Mehr zum Thema Aprilscherz findet sich direkt in der Wikipedia:
Aprilscherz

Auch zum RflEttÜAÜG hält die Wikipedia weitere Informationen bereit:
Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz

Der zuvor erwähnte Abschnitt aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) kann hier eingesehen werden:
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) § 58

Weitere spannende Beiträge finden Sie direkt hier:
Recht | Region | Ratgeber

Kilian & Kollegen
Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Kitzingen
Startseite

Frank Barthel, Fachanwalt für Strafrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Strafverteidigungen | Mietrecht | Arbeitsrecht | Allgemeines Zivilrecht

Ähnliche Beiträge