Vorgeschriebene Fahrradbeleuchtung in Deutschland

Erschienen am: 24. Oktober 2021

Sabrina Jost, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwältin für ArbeitsrechtEs ist durchaus umfangreich, was die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO, an Fahrradbeleuchtung in Deutschland alles vorschreibt.
Nachdem es in den letzten Jahren diverse Änderungen der Vorschriften gab, finden Sie hier eine kurze Zusammenfassung, was vorgeschrieben ist.
Gehen Sie lieber auf Nummer sicher und achten Sie darauf die Vorschriften einzuhalten, denn Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Überblick – Vorgeschriebene Fahhrradbeleuchtung in Deutschland
– Weißer Scheinwerfer (vorne)
– Weißer Front-Rückstrahler (vorne)
– Gelbe Pedalrückstrahler (nach vorne und hinten)
– Rotes Rücklicht (hinten)
– Roter Heck-Rückstrahler (hinten)
– Gelbe Speichenrückstrahler (seitlich) – je Rad zwei Stück um 180° versetzt oder durchgehende Reflexstreifen auf der Flanke

Übrigens – Beleuchtungselemente müssen zugelassen sein!
Alle Beleuchtungselemente an einem Fahrrad müssen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen sein.
Hierdurch soll sichergestellt werden, dass sämtliche Kriterien erfüllt werden und die Sicherheit gewährleistet ist.
Eine Zulassung erkennt man in der Regel am Prüfzeichen. Eine Wellenlinie, gefolgt vom Großbuchstaben K und einer Nummer.
Beleuchtungselemente, die das Prüfzeichen nicht tragen, dürfen weder als Fahrradbeleuchtung verkauft noch genutzt werden.

Weitere Informationen rund ums Thema Fahrradbeleuchtung finden Sie direkt hier in der Wikipedia:
Fahrradbeleuchtung

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Sabrina Jost, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kitzingen
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