Neue Pfandpflicht in 2022

Erschienen am: 5. Januar 2022

Frank Barthel Fachanwalt KitzingenDeutschlands Pfandmodell existiert seit dem Jahr 2003 und wurde immer wieder weiterentwickelt. Auch 2021 fielen schon merklich mehr Einweg- und Mehrwegverpackungen darunter. Beabsichtigt ist es, Verpackungsmüll zu reduzieren und viele der Wertstoffe zurück ins Recycling zu überführen. Auch soll erhobenes Pfand einen Anreiz geben, Verpackungen nicht einfach achtlos wegzuwerfen und somit einer Vermüllung der Umwelt entgegenwirken.

Ab dem 01. Januar 2022 gilt eine zusätzliche Erweiterung der Pfandpflicht, welche jetzt auch Behältnisse für viele Gemüse- und Fruchtsäfte (Getränke ohne Kohlensäure) betrifft. Diese waren 2021 noch von der Regelung ausgenommen.

Der Handel hat ein halbes Jahr Übergangszeit zur Verfügung, die neuen Regeln umzusetzen. Achten Sie deswegen genau darauf, ob Plastikflaschen, Getränkedosen und Glasbehältnisse mit einem Pfand belegt sind.
Was gestern noch sprichwörtlich reif für den Müll bzw. gelben Sack war, kann heute bei Rückgabe bares Geld bedeuten.

Ausgenommen bleiben Getränke wie Sekt, Wein und Spirituosen in Glasflaschen. Da diese bereits durch ein gut funktionierendes Sammel- und Recyclingsystem zurückgeführt werden.

Zusätzlich wird die neue Pfandpflicht bis zum Jahr 2024 auch für Milch sowie Milchmischgetränke umgesetzt. Mit Sicherheit ein sehr spezielles Thema, inwieweit der Handel die Rücknahme organisieren wird. Gerade bei Milchprodukten besteht neben dem Problem unerfreulicher Geruchsentwicklung auch die Frage, wie das Volumen der Verpackungen an sich gehandhabt werden kann. Milchkartons können zwar effektiv klein gefaltet werden, aber ob Pfandrückgabeautomaten dann noch in der Lage sein werden, die Verpackung zu identifizieren? Gut, bis dahin wird der Handel eine realistische Lösung entwickelt haben, allerdings wird dieser Mehraufwand letztendlich auch zu höheren Kosten führen.
Betrachtet man einmal völlig objektiv, mit kindlicher Naivität die schier unüberschaubare Vielfalt an Verpackungen, stellt sich doch die Frage, ob es denn nicht Sinn machen würde, hier einen verbindlichen Standard einzuführen. Beispielsweise zehn verschiedene Flaschenarten mit den benötigten Füllmengen – und fertig. Viel mehr bräuchte man doch eigentlich gar nicht. Ein derart vereinheitlichter Standard würde mit Sicherheit, Recycling und Wiederverwertung nicht nur vereinfachen, sondern auch merklich effektiver gestalten.

Weitere Informationen zum Pfandsystem finden Sie direkt hier in der Wikipedia:
Pfandsystem
Flaschenpfand

Weitere Informationen zur Pfandpflicht finden Sie direkt hier beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung:
Ein kurzer Überblick über die Neuregelungen im Verpackungsgesetz

Frank Barthel, Fachanwalt für Strafrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Strafverteidigungen | Mietrecht | Arbeitsrecht | Allgemeines Zivilrecht

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