Gasumlage? – Was ist das eigentlich?

Erschienen am: 23. August 2022

Frank Barthel Fachanwalt KitzingenMit Sicherheit ist Ihnen in der letzten Zeit schon mehrfach der Begriff „Gasumlage“ untergekommen. Aber um was handelt es sich bei der „Gasumlage“ eigentlich genau? Kurze Antwort: Die sogenannte Gasumlage ist nichts anderes als ein Preisaufschlag auf den aktuellen Gaspreis. Dieser Aufschlag soll den Versorgungsbetrieben helfen, in der aktuellen Marktsituation nicht pleite zu gehen.

Zusammengefasst die wichtigsten Informationen zur Gasumlage

Wie hoch ist die Gasumlage?
– Sie soll 2,419 Eurocent (= 0,02419 Euro) pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Gas betragen.

Wer muss die Gasumlage zahlen?
– Alle Haushalte in Deutschland, die mit Gas heizen, sowie alle Betriebe, die Gas beziehen.

Ab wann gilt die Gasumlage?
– Geplant ist sie ab dem 01.10.2022.
– (Sie kann jedoch auch schon ab dem 1. September 2022 oder auch erst ab dem 1. November 2022 erhoben werden.)

Wie lange soll es die Gasumlage geben?
– Die Umlage soll „vorübergehend“ bis zum 1. April 2024 gelten.

Wird auf die Gasumlage zusätzlich die Mehrwertsteuer erhoben?
– Ja!
Jedoch wurde am 18. August 2022 angekündigt, dass die Mehrwertsteuer (MwSt.) auf Gas von 19 % auf 7 % gesenkt werden soll.
Dies betrifft dann nicht nur den erhobenen Mehrwertsteuersatz auf den bisherigen Gaspreis, sondern auch auf die zusätzlich erhobene Gasumlage. Unterm Strich würde dies rein rechnerisch sogar zunächst einen günstigeren Gesamtpreis (bisheriger Gaspreis + erhobene Gasumlage) für Gaskunden bedeuten.
Allerdings ist unklar, ob die Versorgungsbetriebe diese Senkung der Mehrwertsteuer auch direkt an ihre Kunden weitergeben werden. Somit ist eine Entlastung der Verbraucher zunächst einmal völlig offen.

Fakten! Was kostet es mich?
Ermitteln Sie anhand Ihrer bisherigen Abrechnungen Ihren Jahresverbrauch (kWh). Multiplizieren Sie die Anzahl bisher verbrauchter kWh dann mit den unter Beispielrechnung aufgeführten Werten. Hierdurch erhalten Sie einen Überblick, mit welchen weiteren Kosten zu rechnen ist.
Bedenken Sie jedoch, dass dies nur als grobe Orientierung dienen kann, da letztendlich der Verbrauch an sich stark von den jeweiligen (Winter-)Temperaturen abhängt.

Beispielrechnung
Bisheriger Jahresverbrauch Gas x (kWh)
Bisheriger Jahresverbrauch x 1,02419 (Gasumlage „netto“, also ohne Mehrwertsteuer)
Bisheriger Jahresverbrauch x 1,0258833 (Gasumlage inklusive 7 % MwSt.)
Bisheriger Jahresverbrauch x 1,0287861 (Gasumlage inklusive 19 % MwSt.)

Was bedeutet das am Ende für den Gesamtpreis?
Leider kann niemand sagen, ob die Versorger auch die angekündigte Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 7 % an den Endverbraucher weiterreichen werden. Somit sind die zukünftigen finalen Kosten noch nicht exakt abzuschätzen. Alles, was Ihnen aktuell bleibt, ist, sich direkt mit ihrem Versorgungsbetrieb in Verbindung zu setzen und dort gezielt nachzufragen.

Weitere Informationen zum Thema Gasumlage finden Sie direkt beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung:
Gasumlage ab 1. Oktober 2022

Mehr Informationen zum Thema Gasumlage finden Sie in diesem Beitrag des Bayerischen Rundfunks:
Mehrwertsteuer auf Gas wird gesenkt

Weitere spannende Informationen von uns finden Sie direkt hier:
Aktuelles

Frank Barthel, Fachanwalt für Strafrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Strafverteidigungen | Mietrecht | Arbeitsrecht | Allgemeines Zivilrecht

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