Stromkunden! EEG-Umlage entfällt ab 1. Juli 2022 – Stromzähler ablesen?

Erschienen am: 28. Juni 2022

Sabrina Jost Fachanwältin KitzingenZum 1. Juli 2022 entfällt die sogenannte EEG-Umlage. Somit wird Strom für Endkunden etwas günstiger. Die EEG-Umlage beträgt aktuell 4,43 Eurocent brutto, pro verbrauchter Kilowattstunde. Die aus dem Wegfall der EEG-Umlage resultierende Senkung müssen Versorgungsbetriebe direkt an Verbraucher weitergeben. Falls Sie eine genaue Trennung zum Stichtag wünschen, ist es ratsam, den Zählerstand zeitnah am 30.06.2022 / 01.07.2022 abzulesen und den Versorgungsbetrieb zu kontaktieren. Es schadet nichts, dabei auch gleich ein Foto mit dem Handy zu erstellen.

Liegt dem Versorger kein Zählerstand vom Stichtag vor, wird er diesen kurzerhand selbst schätzen. Die Preisumstellung erfolgt automatisch. Allerdings bleiben aktuell vereinbarte monatliche Abschläge zunächst unverändert. Mögliches Guthaben wird mit der Jahresaufstellung verrechnet. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr jeweiliger Versorger. Entsprechende Kontaktdaten finden sich in der Regel immer auf Ihrer Jahresabrechnung.
Übrigens darf der Versorger den Arbeitspreis angesichts des Wegfalls der EEG-Umlage jetzt nicht einfach deswegen verändern. Das sieht mitunter das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ vor.
4,43 Eurocent klingen jetzt nicht unbedingt nach viel, können sich aber spätestens zum Winter hin bemerkbar machen. Vor allem Haushalte, die mit Strom heizen, werden hierdurch zunächst ein klein wenig entlastet.

Abschließend noch ein Beispiel: Der Wegfall der EEG-Umlage bedeutet für einen 2-Personen-Haushalt in Deutschland, mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 2.000 bis 3.500 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr, letztendlich eine monatliche Entlastung von 7,38 bis 12,92 Euro.

Weitere Informationen zum Thema direkt beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung:
Stromkunden werden entlastet

Hintergrundinformationen zur EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) finden Sie direkt in der Wikipedia:
Erneuerbare-Energien-Gesetz

Sabrina Jost, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht | Arzthaftungs- und Medizinrecht | Verkehrsrecht | Allgemeines Zivilrecht

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