Mietrecht – Recht des Mieters auf Einsichtnahme der Originalbelege zur Betriebskostenabrechnung

Erschienen am: 9. September 2022

Als Mieter haben Sie das Recht, Ihre Betriebskostenabrechnung zu prüfen und Unklarheiten zu klären. Vermieter sind verpflichtet, eine Betriebskostenabrechnung derart zu erstellen, dass diese nachvollziehbar ist. Es muss Ihnen als Mieter möglich sein, festzustellen, ob es sich tatsächlich um sogenannte umlagefähige Kosten handelt, die Ihnen in Rechnung gestellt werden.

Die Betriebskostenabrechnung weist Posten auf, die nicht nachvollziehbar sind? In Rechnung gestellte Kosten sind nicht auch als umlagefähige Kosten erkennbar? Dann steht der Vermieter in der Pflicht, Ihnen Einsicht in die Originalbelege zu gewähren.

Recht des Mieters auf Einsichtnahme der Originalbelege zur Betriebskostenabrechnung
Ihnen steht das Recht zu, alle in diesem Zusammenhang existierenden entsprechenden Belege einzusehen. Ihr Vermieter muss Ihnen diese Einsichtnahme ermöglichen. Lassen Sie sich hier nicht einfach abspeisen. Selbstverständlich sollte es ausreichen, zunächst ein klärendes Telefonat zu führen. Und im Normalfall sollten sich durch ein Telefonat auch viele Sachverhalte schnell klären lassen.
Aber was tun, wenn der Vermieter einfach blockt? Man erlebt immer wieder, dass hier häufig sehr ärgerliche und vor allem nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten (Vermieter reagiert nicht, Vermieter kennt sich nicht aus, Verwalter ist krank, Verwalter ist trotz endloser Anrufe nicht erreichbar, usw.). In einer solchen Situation sind Sie gut beraten, Ihren Vermieter schriftlich aufzufordern, Ihnen die unklaren Posten darzulegen. Parallel vereinbaren Sie mit ihm einen Termin zur Einsichtnahme der Originalbelege.

Vermieter reagiert nicht?
Sollten alle Ihre Bemühungen letztendlich zu keinem Ergebnis führen, setzen Sie Ihrem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist. Bei Bedarf (Vermieter bleibt weiterhin untätig) ist es sinnvoll, eine zweite, jedoch kürzere letztmalige Frist zu setzen.

Vermieter schriftlich kontaktieren
Es empfiehlt sich, solche Schreiben als sogenannte Einwurf-Einschreiben zu versenden. Als Absender haben Sie somit nicht nur einen Nachweis, sondern Sie werden sogar in der Sendungsverfolgung per „zugestellt“-Meldung informiert, wann und vor allem, dass Ihr Schreiben zugestellt wurde.
Wählen Sie hingegen die Form der E-Mail, achten Sie bitte darauf in Ihrem E-Mail-Programm auch Funktionen wie Lesebestätigung bzw. Empfangsbestätigung zu nutzen.

Microsoft Outlook
Lesebestätigung anfordern:
Datei – Optionen – Verlauf – E-Mail
Lesebestätigung, die das Anzeigen der Nachricht durch den Empfänger bestätigt
Übermittlungsbestätigung anfordern:
Klicken Sie in der geöffneten Nachricht auf Optionen
Aktivieren Sie in der Gruppe Nachverfolgung, das Kontrollkästchen Übermittlungsbestätigung anfordern und/oder Lesebestätigung anfordern.

Mozilla Thunderbird
Klicken Sie in der geöffneten Nachricht auf Optionen
Empfangsbestätigung (MDN) anfordern
Übermittlungsstatus (DSN) anfordern

Nutzen Sie ein anderes Programm zum E-Mail-Versand, eruieren Sie bitte anhand der Hilfe/Suche-Funktion der jeweiligen Software, wie Sie die Option der Lesebestätigung aktivieren.
Es empfiehlt sich, egal, ob Sie den Postweg oder den elektronischen Weg in Form einer E-Mail wählen, den Empfänger zusätzlich um eine Bestätigung des Eingangs Ihres Schreibens zu bitten.

Dokumentieren
Mit Sicherheit erfordert es ein klein wenig Disziplin, Bemühungen genau zu dokumentieren. Jedoch ist es immer hilfreich, alles das, was Sie unternommen haben, auch anhand von Aufzeichnungen darlegen und nachweisen zu können.
Notieren Sie sich gewissenhaft Datum, Uhrzeit, sowie in Stichpunkten, was Sie unternommen haben, sowie bei Bedarf weitere Informationen.

Belegeinsicht
Ihr Vertragspartner, in diesem Fall also ihr Vermieter, muss Ihnen die Belegeinsicht nach Terminvereinbarung am Ort der Mietwohnung gewähren. Sie müssen sich nicht auf irgendwelche Vorschläge einlassen, zur Belegeinsicht erst etliche Kilometer auf eigene Kosten zu irgendwelchen weit entfernten Büroräumen zu reisen. Achten Sie darauf, dass der Akku Ihres Smartphones auch geladen ist. Sie dürfen von allen vorgelegten originalen Belegen, Aufnahmen mit Ihrer Kamera erstellen, um diese dann später in Ruhe zu sichten.

Ihr Recht auf Belegeinsicht
Sie müssen weder einen Grund angeben, noch irgendwelche Vermutungen äußern, um eine Belegeinsicht zu fordern. Der Vermieter ist verpflichtet, Ihnen alles an Nachweisen vorzulegen, die er zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung genutzt hat.
Dazu gehören alle Rechnungen, Ablese-Protokolle, Lieferscheine, Versicherungsverträge, Wartungsverträge, Verträge bzw. Vereinbarungen mit Hausmeisterdienst(en), Gärtnern, usw.

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Frank Barthel, Fachanwalt für Strafrecht, Kitzingen
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