Für einen Handyverstoß muss ein Handy nicht in der Hand gehalten werden

Erschienen am: 28. Januar 2022

Sabrina Jost Fachanwältin KitzingenIm alltäglichen Sprachgebrauch geht man bei der Benutzung des Verbs „halten“ davon aus, dass man etwas in der Hand hält. Also aktiv mit den Fingern einen Gegenstand aufgenommen hat.
„Halten“ kann jedoch weitreichender ausgelegt werden, wie das Oberlandesgericht Köln festgestellt hat. Hier wurde entschieden, dass man ein Handy auch mit dem Kopf und der Schulter „halten“ kann. (OLG Köln, Beschluss vom 04.12.2020, Az. III-1 RBs 347/20).
Wer während der Autofahrt als Fahrzeugführer telefoniert und dabei sein Handy zwischen dem Ohr und der Schulter einklemmt, begeht einen sogenannten Handyverstoß.

Im betreffenden Fall wurde die Fahrerin eines Pkws mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Anhand des Messfotos konnte diese nicht nur einwandfrei identifiziert werden, sondern es war auch deutlich zu erkennen, dass sie ihr Handy zwischen dem linken Ohr und ihrer Schulter eingeklemmt hatte. Daraufhin erhielt sie ein Bußgeld aufgrund „fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie verbotswidriger Benutzung eines elektronischen Gerätes, das der Kommunikation, Organisation oder Information dient oder zu dienen bestimmt ist, als Kraftfahrzeugführer“ in Höhe von 115 Euro.
Vor Gericht räumte die Fahrerin ein, zwar telefoniert zu haben, aber sie hatte das Handy nicht gehalten, sondern wie zuvor erwähnt, zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt.

Das OLG Köln stellt fest – ein Halten von Gegenständen ist dem wörtlichen Sinn nach ohne Weiteres auch ohne Benutzung der Hände möglich. So wird man etwa auch von „halten“ sprechen, wenn ein Gegenstand zwischen Oberarm und Körper oder zwischen den Beinen fixiert wird. Die Pkw Fahrerin verlor vor Gericht und musste die Kosten tragen.

Eine Freisprecheinrichtung zu nutzen, kann bares Geld sparen
Die Nutzung eines Handys während der Fahrt birgt ein hohes Unfallrisiko im öffentlichen Straßenverkehr. Eingeschränkte Aufmerksamkeit und herumhantieren mit dem Gerät gehen erheblich zu Lasten der Reaktionszeit und das nicht nur in Gefahrensituationen. Deswegen sollten Sie schon aus Eigennutz davon absehen.
Bei Handyverstößen müssen Sie mit 100 bis 200 Euro Bußgeld rechnen. Die Höhe richtet sich hierbei danach, ob Sie zusätzlich eine Gefährdung oder gar einen Unfall verursacht haben. Auch können Sie entsprechend mit einem bis zwei Punkten im Fahreignungsregister rechnen.

Sollten Sie unbedingt dringend telefonieren müssen, unterbrechen Sie besser die Fahrt und suchen einen Parkplatz auf. Stellen Sie bitte auch den Motor ab.
Alternativ nutzen Sie ausschließlich eine Freisprecheinrichtung. Einfache Ausführungen sind nicht teuer und rechnen sich anhand der zuvor aufgezeigten möglichen Strafen mit Sicherheit.

Übrigens: Das Bayerische Oberlandesgericht (BayObLG) München hat in seinem Beschluss vom 10.01.2022 – 201 ObOWi 1507/21 festgestellt, dass die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch ein Halten im Sinne von § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO nicht nur dann vorliegt, wenn dieses mit der Hand ergriffen wird, sondern auch dann, wenn es auf dem Oberschenkel abgelegt wird.

Die komplette Pressemitteilung des Oberlandesgericht Köln finden Sie hier direkt beim Internetauftritt des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen:
Handy zwischen Ohr und Schulter kann zu Bußgeld führen

Die Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgericht (BayObLG) München können Sie direkt im Internetangebot der Bayerischen Staatskanzlei nachlesen:
Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons bei Ablegen auf Oberschenkel

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Sabrina Jost, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kitzingen
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