Landratsamt Kitzingen – Allgemeinverfügung/Sonderamtsblatt: Verbot der Wasserentnahme aus bestimmten Gewässern

Erschienen am: 17. August 2022

Das Landratsamt Kitzingen teilt mit, dass das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg in seinem Schreiben vom 11. August 2022 es als erforderlich ansieht, aus wasserwirtschaftlichen Gründen den wasserrechtlichen Gemeingebrauch und den Eigentümer- und Anliegergebrauch für Wasserentnahmen aus Gewässern bis Ende September im gesamten Landkreis Kitzingen zu untersagen.
Hiervon betroffen sind alle Gewässer sogenannter zweiter und dritter Ordnung (Flüsse, Bäche, Seen und Teiche) im Landkreis Kitzingen.
Ausgenommen sind Gewässer erster Ordnung (Main).
Das bedeutet, dass die Entnahme von Wasser mit Hilfe von Pumpen für einen Gemeinverbrauch sowie dem häuslichen Bedarf untersagt ist. Zulässig ist nur noch die Entnahme mit Handschöpfgefäßen, also Gießkannen oder Eimern. Ausgenommen sind hiervon jedoch (unter Auflagen) Einsatzkräfte der Feuerwehr zur Gefahrenabwehr.

Bitte informieren Sie sich genau anhand der Allgemeinverfügung/Sonderamtsblatt, welches Sie direkt beim Landratsamt Kitzingen einsehen können, inwieweit Sie hiervon betroffen sind.

Die Information des Landratsamts Kitzingen finden Sie hier:
Verbot der Wasserentnahme aus bestimmten Gewässern

Die Allgemeinverfügung bzw. das Sonderamtsblatt können Sie direkt hier aufrufen:
Sonderamtsblatt

Susanne Kilian, Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Familienrecht | Verkehrsrecht | Unfallabwicklung | Recht auf Fahrerlaubnis | Erbrecht | Ordnungswidrigkeiten | Verkehrsstrafrecht | Allgemeines Zivilrecht

Ähnliche Beiträge