Glühwein – Geschichte, Tradition, Legalisierung und die neue EU-Verordnung

Erschienen am: 15. Dezember 2023

Susanne Kilian, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwältin für Familienrecht sowie für VerkehrsrechtDie Tradition des Glühweins, wie wir ihn heute kennen, begann 1956 in Augsburg. Dort führte Rudolf Kunzmann in seiner kleinen Weinkellerei erstmals eine kommerzielle Abfüllung von rotem Wein mit Zucker und Gewürzen durch, den er als Glühwein verkaufte. Da damals 1956 Zucker als Zutat für Wein verboten war und gegen das damalige Weinrecht verstieß, verhängte kurzerhand das Marktamt der Stadt Augsburg einen Bußgeldbescheid. Später wurde dieses Weinrecht geändert und der Glühwein wurde somit „legalisiert“.

Gewürzter Wein mit Tradition: Von Rom bis heute
Dabei ist Beimengen von vielen Zutaten gar nicht einmal unüblich gewesen, wie die Geschichte zeigt. Schon im alten Rom wurde bereits gewürzter Wein konsumiert, vornehmlich kalt serviert und für die wohlhabende Oberschicht reserviert. Diese Tradition setzte sich im Mittelalter fort, wobei gewürzter Wein als Heilmittel angesehen wurde, um den sauren Geschmack minderwertigen Weins zu überdecken. Die berühmteste Ursprungsgeschichte des Glühweins stammt aus Sachsen und wird auf das Jahr 1843 datiert. Damals verzeichnete man eines der ersten dokumentierten Glühwein-Rezepte in Mitteleuropa. Dennoch beanspruchen die Schweden eine ähnliche Tradition, was zu einer anhaltenden Debatte über die Ursprünge führt. 1956 begann dann die moderne Ära des Glühweins in Augsburg, als Rudolf Kunzmann die kommerzielle Abfüllung einführte. Obwohl anfangs durch Weinrecht beschränkt, verbreitete sich der Glühwein nach seiner Legalisierung rasch auf Weihnachtsmärkten und ist heute ein unverzichtbares Wintergetränk.

Wie soll er denn sein?
Die empfohlene Trinktemperatur für Glühwein beträgt etwa 70 Grad Celsius, da oberhalb von 78 Grad der Alkohol verdampft. Traditioneller Glühwein sollte einen Alkoholgehalt von mindestens sieben Prozent aufweisen. Es wird empfohlen, Glühwein nicht zu kochen und nach dem Öffnen innerhalb von drei Tagen zu genießen.

Neue Angabenpflicht
Ab dem 8. Dezember 2023 schreibt eine neue Verordnung der Europäischen Kommission vor, dass Wein und Sekt Angaben zu Inhaltsstoffen und Nährwerten aufweisen müssen, um Verbraucher besser zu informieren. Bisher waren alkoholische Getränke von dieser Regelung ausgenommen. Die Verordnung betrifft auch aromatisierte Weinerzeugnisse wie Glühwein. Die Transparenz für Verbraucher wird durch diese Pflichtangaben erhöht. Falls Platzmangel auf dem Etikett besteht, können Informationen elektronisch über einen QR-Code bereitgestellt werden. Die neuen Regelungen gelten für alle Weine, die ab dem genannten Datum in Verkehr gebracht werden, während ältere Bestände ohne diese Angaben verkauft werden dürfen, bis sie erschöpft sind. Hersteller von Glühwein müssen nun auf den Etiketten von Flaschen oder Tetra Paks alle Zutaten und Nährwerte angeben. Diese Verordnung betrifft vorverpackte Produkte, jedoch nicht den Ausschank auf Weihnachtsmärkten.

Weitere Informationen über Glühwein finden Sie direkt in der Wikipedia:
Glühwein

Weitere Informationen zum Thema finden Sie beim Lebensmittelverband Deutschland e. V.:
Pünktlich zum Advent: Kalorienangabe bei Glühwein verpflichtend

Weitere Informationen zu Weihnachtsmärkten der Region:

Kitzingen – Weihnachtsmarkt 2023
Weihnachtlicher Treffpunkt auf dem Marktplatz

Schweinfurt – Weihnachtsmarkt 2023
Weihnachtsmarkt auf dem Schweinfurter Marktplatz

Würzburg – Weihnachtsmarkt 2023
Würzburger Weihnachtsmarkt 2023

Übersicht – Weihnachtsmärkte 2023 von meincharivari.de:
Mainfranken: Es weihnachtet sehr! Alle Weihnachtsmärkte der Region

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Susanne Kilian, Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht, Kitzingen
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