Helmpflicht für Fahrradfahrer?

Erschienen am: 26. Oktober 2021

Susanne Kilian, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen Fachanwältin für Familienrecht sowie für VerkehrsrechtIn Deutschland existiert keine Helmpflicht für Fahrradfahrer. Weder für Erwachsene noch für Kinder.
Somit verstößt niemand gegen die StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) sowie die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), falls er ohne einen Kopfschutz mit seinem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt.

Jedoch kommen viele Studien zu dem Ergebnis, dass ein Fahrradhelm ein wirkungsvoller Schutz vor Kopfverletzungen ist.Gerade Kinder empfinden die Nutzung eines Fahrradhelms anfangs als störend.
Deswegen ist es hilfreich, Kinder darauf hinzuweisen, wie schick und cool so ein Helm doch aussieht, sobald jemand mit Fahrradhelm zu sehen ist.

Übrigens – auch in der Schweiz, Österreich sowie Italien gibt es keine Fahrradhelmpflicht.

Anders dagegen in Finnland, Neuseeland oder Spanien, hier müssen Fahrradfahrer einen Helm tragen.

Weitere Informationen rund ums Thema Fahrradhelm finden Sie direkt hier in der Wikipedia:
Fahrradhelm

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Susanne Kilian, Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Familienrecht | Verkehrsrecht | Unfallabwicklung | Recht auf Fahrerlaubnis | Erbrecht | Ordnungswidrigkeiten | Verkehrsstrafrecht | Allgemeines Zivilrecht

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