Autofahrer aufgepasst – Der neue Bußgeldkatalog

Erschienen am: 31. Dezember 2021

Sabrina Jost Anwalt Verkehrsrecht in KitzingenSo ein Mist! Ein wenig zu schnell mit dem Auto unterwegs gewesen? Und der unscheinbare Kasten am Straßenrand hat kurz aufgeleuchtet? Nun, das kann mittlerweile richtig ins Geld gehen. Denn am 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten.

Nicht nur auf Falschparker und Temposünder kommen merklich höhere Bußgelder zu. Neben der Einführung neuer Tatbestände wurde auch das Punktesystem des Fahreignungsregisters angepasst. Somit gelten seit dem 09. November 2021 lapidar ausgedrückt nicht nur neue, sondern auch höhere Strafen.

Erklärtes Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Beispielsweise wird nun auch die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse genauso behandelt wie das Nichtbilden dieser. Hier drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister.

Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, was bei einem Verstoß auf Sie zukommen kann, hier ein kleiner Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog.

Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Pkw (bis 3,5 Tonnen)

Innerorts – Aktuelles Bußgeld (altes Bußgeld in Klammern)

bis 10 km/h zu schnell 30 Euro (15)
11 bis 15 km/h zu schnell 50 Euro (25)
16 bis 20 km/h zu schnell 70 Euro (35)
21 bis 25 km/h zu schnell 115 Euro (80)
26 bis 30 km/h zu schnell 180 Euro (100)
31 bis 40 km/h zu schnell 260 Euro (160)
41 bis 50 km/h zu schnell 400 Euro (200)
51 bis 60 km/h zu schnell 560 Euro (280)
61 bis 70 km/h zu schnell 700 Euro (480)
über 70 km/h zu schnell 800 Euro (680)


Außerorts
– Aktuelles Bußgeld (altes Bußgeld in Klammern)

bis 10 km/h zu schnell 20 Euro (10)
11 bis 15 km/h zu schnell 40 Euro (20)
16 bis 20 km/h zu schnell 60 Euro (30)
21 bis 25 km/h zu schnell 100 Euro (70)
26 bis 30 km/h zu schnell 150 Euro (80)
31 bis 40 km/h zu schnell 200 Euro (120)
41 bis 50 km/h zu schnell 320 Euro (160)
51 bis 60 km/h zu schnell 480 Euro (240)
61 bis 70 km/h zu schnell 600 Euro (440)
über 70 km/h zu schnell 700 Euro (600)

Alle Neuerungen des Bußgeldkatalogs hier aufzuführen, würde mit Sicherheit den Rahmen sprengen. Deswegen finden Sie weiter unten einige Links mit ausführlichen Informationen von offizieller Stelle.

Abschließend stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber sein anvisiertes Ziel, für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen, mit höheren Strafen erreichen wird. Nun, das wird die Zukunft zeigen. Fakt ist jedoch, dass kaum ein anderes Land derart indulgent mit Verkehrssündern umgeht, wie es Deutschland praktiziert. Denn der Blick zu unseren europäischen Nachbarn zeigt schnell, dass dort vergleichsweise wesentlich höhere und merklich empfindlichere Bußgelder verhängt werden.

Übrigens: Die alte umgangssprachliche Bezeichnung „Punkte in Flensburg“ ist, so betrachtet, noch immer gültig. Denn das Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verwaltet, und dieses befindet sich noch immer in Flensburg. Zum 1. Mai 2014 wurde das dort geführte Punktesystem überarbeitet und in Fahreignungs-Bewertungssystem umbenannt. Aktuell droht bei acht Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis.

Weitere Informationen zum neuen Bußgeldkatalog finden Sie direkt beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung:
Höhere Strafen, mehr Sicherheit

Noch mehr Informationen zum neuen Bußgeldkatalog finden Sie direkt beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr:
Informationen zum neuen Bußgeldkatalog

Weitere Informationen zum Punktesystem finden Sie direkt hier in der Wikipedia:
Punktesystem (Fahrerlaubnisrecht)

Internetauftritt des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg:
Kraftfahrt-Bundesamt

Sabrina Jost, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht | Arzthaftungs- und Medizinrecht | Verkehrsrecht | Allgemeines Zivilrecht

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