Autofahrer aufgepasst – Der neue Bußgeldkatalog
So ein Mist! Ein wenig zu schnell mit dem Auto unterwegs gewesen? Und der unscheinbare Kasten am Straßenrand hat kurz aufgeleuchtet? Nun, das kann mittlerweile richtig ins Geld gehen. Denn am 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten.
Nicht nur auf Falschparker und Temposünder kommen merklich höhere Bußgelder zu. Neben der Einführung neuer Tatbestände wurde auch das Punktesystem des Fahreignungsregisters angepasst. Somit gelten seit dem 09. November 2021 lapidar ausgedrückt nicht nur neue, sondern auch höhere Strafen.
Erklärtes Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Beispielsweise wird nun auch die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse genauso behandelt wie das Nichtbilden dieser. Hier drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister.
Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, was bei einem Verstoß auf Sie zukommen kann, hier ein kleiner Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog.
Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Pkw (bis 3,5 Tonnen)
Innerorts – Aktuelles Bußgeld (altes Bußgeld in Klammern)
| bis 10 km/h zu schnell | – | 30 Euro (15) |
| 11 bis 15 km/h zu schnell | – | 50 Euro (25) |
| 16 bis 20 km/h zu schnell | – | 70 Euro (35) |
| 21 bis 25 km/h zu schnell | – | 115 Euro (80) |
| 26 bis 30 km/h zu schnell | – | 180 Euro (100) |
| 31 bis 40 km/h zu schnell | – | 260 Euro (160) |
| 41 bis 50 km/h zu schnell | – | 400 Euro (200) |
| 51 bis 60 km/h zu schnell | – | 560 Euro (280) |
| 61 bis 70 km/h zu schnell | – | 700 Euro (480) |
| über 70 km/h zu schnell | – | 800 Euro (680) |
Außerorts – Aktuelles Bußgeld (altes Bußgeld in Klammern)
| bis 10 km/h zu schnell | – | 20 Euro (10) |
| 11 bis 15 km/h zu schnell | – | 40 Euro (20) |
| 16 bis 20 km/h zu schnell | – | 60 Euro (30) |
| 21 bis 25 km/h zu schnell | – | 100 Euro (70) |
| 26 bis 30 km/h zu schnell | – | 150 Euro (80) |
| 31 bis 40 km/h zu schnell | – | 200 Euro (120) |
| 41 bis 50 km/h zu schnell | – | 320 Euro (160) |
| 51 bis 60 km/h zu schnell | – | 480 Euro (240) |
| 61 bis 70 km/h zu schnell | – | 600 Euro (440) |
| über 70 km/h zu schnell | – | 700 Euro (600) |
Alle Neuerungen des Bußgeldkatalogs hier aufzuführen, würde mit Sicherheit den Rahmen sprengen. Deswegen finden Sie weiter unten einige Links mit ausführlichen Informationen von offizieller Stelle.
Abschließend stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber sein anvisiertes Ziel, für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen, mit höheren Strafen erreichen wird. Nun, das wird die Zukunft zeigen. Fakt ist jedoch, dass kaum ein anderes Land derart indulgent mit Verkehrssündern umgeht, wie es Deutschland praktiziert. Denn der Blick zu unseren europäischen Nachbarn zeigt schnell, dass dort vergleichsweise wesentlich höhere und merklich empfindlichere Bußgelder verhängt werden.
Übrigens: Die alte umgangssprachliche Bezeichnung „Punkte in Flensburg“ ist, so betrachtet, noch immer gültig. Denn das Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verwaltet, und dieses befindet sich noch immer in Flensburg. Zum 1. Mai 2014 wurde das dort geführte Punktesystem überarbeitet und in Fahreignungs-Bewertungssystem umbenannt. Aktuell droht bei acht Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis.
Weitere Informationen zum neuen Bußgeldkatalog finden Sie direkt beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung:
Höhere Strafen, mehr Sicherheit
Noch mehr Informationen zum neuen Bußgeldkatalog finden Sie direkt beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr:
Informationen zum neuen Bußgeldkatalog
Weitere Informationen zum Punktesystem finden Sie direkt hier in der Wikipedia:
Punktesystem (Fahrerlaubnisrecht)
Internetauftritt des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg:
Kraftfahrt-Bundesamt
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So ein Mist! Ein wenig zu schnell mit dem Auto unterwegs gewesen? Und der unscheinbare Kasten am Straßenrand hat kurz aufgeleuchtet? Nun, das kann mittlerweile richtig ins Geld gehen. Denn am 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten.
Nicht nur auf Falschparker und Temposünder kommen merklich höhere Bußgelder zu. Neben der Einführung neuer Tatbestände wurde auch das Punktesystem des Fahreignungsregisters angepasst. Somit gelten seit dem 09. November 2021 lapidar ausgedrückt nicht nur neue, sondern auch höhere Strafen.
Erklärtes Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Beispielsweise wird nun auch die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse genauso behandelt wie das Nichtbilden dieser. Hier drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister.
Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, was bei einem Verstoß auf Sie zukommen kann, hier ein kleiner Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog.
Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Pkw (bis 3,5 Tonnen)
Innerorts – Aktuelles Bußgeld (altes Bußgeld in Klammern)
| bis 10 km/h zu schnell | – | 30 Euro (15) |
| 11 bis 15 km/h zu schnell | – | 50 Euro (25) |
| 16 bis 20 km/h zu schnell | – | 70 Euro (35) |
| 21 bis 25 km/h zu schnell | – | 115 Euro (80) |
| 26 bis 30 km/h zu schnell | – | 180 Euro (100) |
| 31 bis 40 km/h zu schnell | – | 260 Euro (160) |
| 41 bis 50 km/h zu schnell | – | 400 Euro (200) |
| 51 bis 60 km/h zu schnell | – | 560 Euro (280) |
| 61 bis 70 km/h zu schnell | – | 700 Euro (480) |
| über 70 km/h zu schnell | – | 800 Euro (680) |
Außerorts – Aktuelles Bußgeld (altes Bußgeld in Klammern)
| bis 10 km/h zu schnell | – | 20 Euro (10) |
| 11 bis 15 km/h zu schnell | – | 40 Euro (20) |
| 16 bis 20 km/h zu schnell | – | 60 Euro (30) |
| 21 bis 25 km/h zu schnell | – | 100 Euro (70) |
| 26 bis 30 km/h zu schnell | – | 150 Euro (80) |
| 31 bis 40 km/h zu schnell | – | 200 Euro (120) |
| 41 bis 50 km/h zu schnell | – | 320 Euro (160) |
| 51 bis 60 km/h zu schnell | – | 480 Euro (240) |
| 61 bis 70 km/h zu schnell | – | 600 Euro (440) |
| über 70 km/h zu schnell | – | 700 Euro (600) |
Alle Neuerungen des Bußgeldkatalogs hier aufzuführen, würde mit Sicherheit den Rahmen sprengen. Deswegen finden Sie weiter unten einige Links mit ausführlichen Informationen von offizieller Stelle.
Abschließend stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber sein anvisiertes Ziel, für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen, mit höheren Strafen erreichen wird. Nun, das wird die Zukunft zeigen. Fakt ist jedoch, dass kaum ein anderes Land derart indulgent mit Verkehrssündern umgeht, wie es Deutschland praktiziert. Denn der Blick zu unseren europäischen Nachbarn zeigt schnell, dass dort vergleichsweise wesentlich höhere und merklich empfindlichere Bußgelder verhängt werden.
Übrigens: Die alte umgangssprachliche Bezeichnung „Punkte in Flensburg“ ist, so betrachtet, noch immer gültig. Denn das Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verwaltet, und dieses befindet sich noch immer in Flensburg. Zum 1. Mai 2014 wurde das dort geführte Punktesystem überarbeitet und in Fahreignungs-Bewertungssystem umbenannt. Aktuell droht bei acht Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis.
Weitere Informationen zum neuen Bußgeldkatalog finden Sie direkt beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung:
Höhere Strafen, mehr Sicherheit
Noch mehr Informationen zum neuen Bußgeldkatalog finden Sie direkt beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr:
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Weitere Informationen zum Punktesystem finden Sie direkt hier in der Wikipedia:
Punktesystem (Fahrerlaubnisrecht)
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