Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ruft Alarmstufe des Notfallplans Gas aus

Erschienen am: 27. Juni 2022

Frank Barthel Fachanwalt KitzingenAm 23.06.2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Alarmstufe (Stufe 2 von 3) des „Notfallplans Gas“ in der Bundesrepublik Deutschland ausgerufen. Dies folgte auf die am 30.03.2022 ausgerufene Frühwarnstufe (Stufe 1 von 3).
Der „Notfallplan Gas“ basiert auf der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments sowie des Rates vom 25. Oktober 2017 zu Maßnahmen der Gewährleistung einer sicheren Gasversorgung (SoS-Verordnung). Diese Verordnung regelt die Gasversorgung in Deutschland, falls eine Krisensituation eintritt.

Was bedeutet das genau?
Das Wort „Notfall“ liest sich im ersten Moment doch etwas aufschreckend. Eruiert man kurz, was diese zweite Stufe des Notfallplans (die Alarmstufe) bedeutet, erfährt man, dass aktuell weniger Gas von Zulieferern ankommt, als es die Planungen vorsehen. Der „Notfallplan Gas“ ist an sich in drei sogenannte Eskalationsstufen unterteilt.
Nachdem man die Warnstufen leicht verwechseln kann, hier die einzelnen Stufen:

Notfallplan Gas
Stufe 1 – Frühwarnstufe
Stufe 2 – Alarmstufe
Stufe 3 – Notfallstufe

Ausgerufen werden die einzelnen Stufen abhängig von der Art und Schwere einer vorliegenden „Störung“. Wobei hierbei der recht allgemein verwendbare Begriff „Störung“ als Situation, die nicht dem Regelbetrieb entspricht, benutzt wird. Zusätzlich sind an diese Stufen auch mögliche zu erwartende ökonomische und technische Auswirkungen geknüpft. Die nun ausgerufene Stufe (Stufe 2 = Alarmstufe) definiert auch die Dringlichkeit der Störungsbeseitigung auf nationaler Ebene.
Der Internetauftritt der Bundesnetzagentur bietet zu diesem Thema sehr viele und vor allem sachliche Informationen. Am Ende des Beitrags finden Sie hierzu einige Links.

Welche Auswirkung hat die ausgerufene Stufe jetzt auf den Einzelnen?
Mit Sicherheit die Tatsache, dass der Preis für Strom und Gas weiter steigen wird. Auch viele Produkte des täglichen Bedarfs werden aufgrund ihrer Herstellungsverfahren teurer.
Parallel zur aktuellen Lage prasseln jetzt von sämtlichen Stellen und Medien eine Flut an Energiespartipps und Aufforderungen, doch weniger Energie zu verbrauchen, auf einen ein. Überdenkt man das vor dem Hintergrund, dass schon vor der aktuellen Lage das Preisniveau für Gas und Strom sehr hoch lag, sollte man meinen, dass die meisten Haushalte in Deutschland schon lange versuchen, möglichst viel Energie einzusparen. Schon alleine, um die stark strapazierte Haushaltskasse etwas zu entlasten. Ob es hier noch weiteres Einsparpotential geben wird, ist nur schwer zu beurteilen. Aber wenigstens eine kleine gute Nachricht gibt es aktuell, denn zum 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage auf Strom. Das entspricht dann einer Senkung von 4,43 Eurocent (brutto) pro verbrauchter Kilowattstunde.

Meldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK):
Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet

Meldung der Bundesnetzagentur zur Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas:
Aktuelle Lage der Gasversorgung in Deutschland

Tagesaktuelle Situationsberichte der Lage der Gasversorgung in Deutschland direkt von der Bundesnetzagentur:
Situationsbericht Lage der Gasversorgung in Deutschland

Anlaufstellen regionaler Versorger im Internet mit weiteren Informationen
LKW (Licht-, Kraft- und Wasserwerke) Kitzingen GmbH
Energiespartipps

Stadtwerke Schweinfurt GmbH
Energiesparen

WVV (Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH) Würzburg
Energiespartipps
EEG-Umlage wird auf null gesetzt

Hintergrundinformationen zur EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) finden Sie direkt in der Wikipedia:
Erneuerbare-Energien-Gesetz

Frank Barthel, Fachanwalt für Strafrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Strafverteidigungen | Mietrecht | Arbeitsrecht | Allgemeines Zivilrecht

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