Schadenersatz – Diskriminierung bei Bewerbung über eBay Kleinanzeigen

Erschienen am: 9. August 2022

Sabrina Jost Fachanwältin KitzingenDiskriminierung eines Bewerbers im Chat von Ebay-Kleinanzeigen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat in seinem Urteil vom 21.06.2022 (Az. 2 Sa 21/22) einem Bewerber, der sich über die Plattform „eBay Kleinanzeigen“ auf ein potentielles Jobangebot beworben hatte, eine Entschädigung in Höhe von drei Bruttomonatsgehälter aufgrund von Diskriminierung zugesprochen.
Das Bemerkenswerte an diesem Fall ist, dass das LAG Schleswig-Holstein schon durch die Nutzung der Chat-Funktion der Plattform „eBay Kleinanzeigen“ einen Bewerberstatus als gegeben ansah.
Der bestätigte Bewerberstatus war letztendlich die Voraussetzung einer Geltendmachung von Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
Das LAG Schleswig-Holstein führte zusätzlich aus, „wer eine Stellenanzeige in „eBay Kleinanzeigen“ veröffentlicht, muss damit rechnen, dass sich Bewerber auch über die verfügbare Chatfunktion bewerben.“ Des Weiteren ist eine Bewerbung nicht nur lediglich auf die klassische Weise in Schriftform (unter Beifügung von Bewerbungsunterlagen) begrenzt. Ein Mindestmaß bzw. eine Mindestmenge von Inhalten an Angaben zur Person des Bewerbers wird durch den Gesetzgeber nicht gefordert. Die Person des Bewerbers müsse lediglich identifizierbar sein.

Die veröffentlichte Job-Offerte auf „eBay Kleinanzeigen“ begann mit der Formulierung „Sekretärin gesucht! Wir suchen eine Sekretärin ab sofort. Vollzeit/Teilzeit…“. Der Bewerber schrieb daraufhin das Unternehmen mit Hilfe der in „eBay Kleinanzeigen“ implementierten Chatfunktion an, führte seine beruflichen Kenntnisse auf und dass er sich auf die ausgelobte Stelle bewirbt. Kurz darauf erhielt er eine Absage innerhalb des Chats mit dem Hinweis, dass eine Dame als Sekretärin gesucht sei. Daraufhin machte der Kläger gegenüber dem inserierenden Unternehmen eine Entschädigung von drei Bruttomonatsgehältern geltend, da er in der Absage eine Benachteiligung aufgrund seines Geschlechts sah. Das LAG Schleswig-Holstein bestätigte einen Bewerberstatus anhand des Sachverhalts und gab dem Kläger recht.

Digitale Medien erweitern die Möglichkeiten unserer Kommunikation im Alltag ungemein. Egal, ob es sich um die E-Mail oder einem Kommentar auf Portalen wie Facebook oder Instagram handelt. Inhalte und Angebote können ohne großen Vorlauf erstellt werden. Auch Jobangebote findet man mittlerweile vorwiegend online. Das weltweite Web punktet hierbei einfach durch einen hohen Verbreitungsgrad und erhöht die Chance, eine große Zahl möglicher Interessenten zu erreichen.
So auch auf der Plattform „eBay Kleinanzeigen“. Hier können Arbeitgeber potentielle Mitarbeiter schnell und unkompliziert Jobangebote unterbreiten. Jedoch gilt es auch dort, alle (gesetzlichen) Regelungen bestens zu kennen und genau zu beachten.

Mehr dazu finden Sie im Internetportal des Landes Schleswig-Holstein:
Schadensersatz wegen diskriminierender Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG), Urteil vom 21.06.2022, (Az. 2 Sa 21/22)

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Sabrina Jost, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht | Arzthaftungs- und Medizinrecht | Verkehrsrecht | Allgemeines Zivilrecht

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