Doktor, Doktorin, Doctora? Alte Schreibregel trifft auf Gegenwart
Was ein „Doctor medicinae veterinariae“ mit Hannover, Gallien, Julius Cäsar und einer Doctora gemeinsam haben? Auf den ersten Blick zunächst einmal nicht viel …
Wir schreiben das 21. Jahrhundert. Ganz Germanien ist nirgendwo von Cäsars Legionen besetzt. Auch existiert kein einziges germanisches Dorf, welches Cäsars bekannten Legionen Widerstand leisten müsste. Selbst die beschauliche Siedlung namens Hannover, gelegen in der niedersächsischen Region im Norden Deutschlands, frönt dem gewohnten Tageswerk, – inklusive all der Gebräuche, welche die Romanisierung im Laufe der Geschichte mit sich brachte.
Doctor nur als Maskulinum?
Und so werden auch dort in Hannover schon seit vielen Jahren promovierte Tierärzte mit dem Titel „Doctor medicinae veterinariae“ urkundlich bedacht. Wohl bemerkt, ungeachtet des vorliegenden Geschlechts. Denn es verhält sich so, dass der Begriff Doktor, (mit dem Buchstaben k geschrieben), den wir im deutschen Sprachgebrauch benutzen, von den lateinischen Begriffen „docere“ (lehren) bzw. „doctus“ (gelehrt) abgeleitet wurde. Doktor an sich wird als männliches Substantiv (Maskulinum) verwendet, und man kann dies genauso im Duden nachlesen. Weiterhin verrät uns der Duden auch gleich eine weitere Nuance der deutschen Sprache, nämlich dass neben der männlichen Form „Doktor“ auch die weibliche Form „Doktorin“ (also Femininum) existiert.
Anders sieht es jedoch bei der Verleihung des Titels „Doctor“ aus. Denn bei dieser aus dem Lateinischen stammenden Bezeichnung, welche auch in einer Urkunde verwendet wird, handelt es sich um die maskuline Form des Titels.
Doctor weiblich, ergo, Doctora!?
Dass hier scheinbar lediglich nur die männliche Form benutzt wird, hat letztendlich eine promovierte Tiermedizinerin derart gestört, dass sie von der Tierärztlichen Hochschule Hannover die Änderung des verliehenen Titels verlangte. Anstatt „Doctor“ wollte sie die weibliche Form, die sie für „Doctora“ hielt, auf ihrer Urkunde sehen.
Die Hochschule hingegen sah die Bezeichnung „Doctor“ als neutral genug an, denn beispielsweise schließe auch die Bezeichnung Mensch sämtliche Geschlechter ein und verweigerte die geforderte Änderung der Urkunde. Somit verlagerte sich der Streit anschließend vor das Verwaltungsgericht Hannover.
Alte Regeln lösen überraschend
Die Richter eruierten umfassend. Denn die deutsche Sprache nutzt nicht nur unzählige Lehn- und Fremdwörter aus dem Lateinischen. Es existieren auch umfangreiche und komplette Regelwerke, welche selbstverständlich die weiblichen Schreibweisen genau benennen. Diese unterliegen oft einfachen Regeln. Wo in deutscher Sprache aus Doktor kurzerhand Doktorin wird, finden sich auch im Lateinischen übliche Wortbildungsregeln.
So wechselt die männliche Wortform, die mit „-us“ endet, meist kurzerhand durch die Endung „-a“ zur weiblichen Form. Die männliche Wortform mit der Endung „-tor“ hingegen bekundet ihre feminine Form mit der Endung „-trix“.
Statt Doctora also Doctrix
Somit stellte sich anhand der üblichen Latein-Regeln heraus, dass die weibliche Form von „Doctor“ nicht „Doctora“ sei, sondern „Doctrix“. Diese Form des Titels, lehnte die Doktorin jedoch ab und erklärte, dass sie diese Form nicht begehren würde. Was mit Sicherheit daran lag, dass die Bezeichnung Doctrix im ersten Moment sehr stark an einen bekannten Protagonisten der auch hierzulande ungeheuer beliebten Comicserie „Asterix“ erinnert. Und nachdem sich die Abenteuer des Galliers Asterix weltweit nicht nur millionenfach verkauft haben, sondern auch viele weitere Charaktere in der Comicserie auf Namen hören, die fast immer mit einem „-ix“ enden, befürchtete die Tierärztin letztendlich mit dem Titel wie Doctr“ix“ Adressatin von so manchem Witz und Spott zu werden.
Stellt sich noch die Frage, welchen Kommentar wohl Obelix, seines Zeichens emsiger Hinkelstein-Produzent, hierzu denn getätigt hätte.
Des Weiteren führte das Verwaltungsgericht Hannover abschließend aus, dass im Hochschulrecht kein Anspruch begründet liegt, einen Doktorgrad in lateinischer Form abweichend von den Regeln der lateinischen Sprache zu verleihen, (Doctora / Doctrix). Auch habe der Staat an sich weder das Recht noch die Pflicht, Regeln der lateinischen Sprache weiterzuentwickeln. Gerade hinsichtlich der Tatsache, da es sich bei Latein um eine sogenannte „tote“ Sprache handelt.
Verwaltungsgericht (VG) Hannover – Urteil, 6 A 1529/98 vom 22.03.2000
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Susanne Kilian, Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht, Kitzingen
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