Maskenpflicht für Verbandskasten soll 2022 kommen

Erschienen am: 7. Dezember 2021

Zwei Mund-Nasen-Bedeckungen im Pkw-Verbandskasten bald Pflicht. Für 2022 ist eine Aktualisierung der DIN Norm Nr. 13164 angedacht. Diese Aktualisierung sieht vor, dass zukünftig zwei sogenannte Mund-Nasen-Bedeckungen zum kompletten Inhalt gehören.
Die Pflicht im Fahrzeug, einen Verbandskasten bzw. eine Verbandtasche mitzuführen, ist im § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genau geregelt.
Für 2022 ist nun geplant, dass die entsprechende DIN 13164 „Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten B“ (also die genaue Vorgabe was enthalten sein muss) aktualisiert werden soll. Zukünftig werden Sie dann verpflichtet sein, zusätzlich zwei Mund-Nasen-Bedeckungen mitzuführen. Unklar ist noch, ob es sich um medizinische Masken oder FFP2-Masken handeln muss.

Mein Tipp: Legen Sie einfach vorsorglich schon jetzt zwei FFP2-Masken in Ihren Verbandskasten. Achten Sie aber bitte darauf, dass die Schutzfolien der Masken intakt bleiben. Es wäre ärgerlich, wenn aufgrund eines Risses das Material der Mund-Nasen-Bedeckung durch Kondensat beeinträchtigt wird. Ist der Verbandskasten sprichwörtlich prall gefüllt, macht es Sinn, die Schutzmasken sicherheitshalber noch einmal in einem handelsüblichen Gefrierbeutel zu verstauen. Das schützt diese einfach besser vor Feuchtigkeit.

Übrigens: Bestimmte Utensilien in einem Verbandskasten sind mit einem Ablaufdatum versehen. Überprüfen Sie bei dieser Gelegenheit gleich zusätzlich, ob das Verfallsdatum nicht schon überschritten ist. Denn auch bei der alle zwei Jahre vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (TÜV) wird nicht nur ein unvollständiger, sondern auch ein mit abgelaufenen Inhalten bestückter Verbandskasten als „geringer Mangel“ beanstandet. Zwar werden Sie die Plakette erhalten, müssen dann aber innerhalb eines Monats diesen geringen Mangel beheben.

Mehr zur DIN Norm Nr. 13164, und was alles in einem Verbandskasten sein muss, finden Sie hier in der Wikipedia:
Verbandskasten Kraftfahrzeuge

Susanne Kilian, Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Familienrecht | Verkehrsrecht | Unfallabwicklung | Recht auf Fahrerlaubnis | Erbrecht | Ordnungswidrigkeiten | Verkehrsstrafrecht | Allgemeines Zivilrecht

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