Fest verklebte Akkus bald in Europa verboten?

Erschienen am: 8. April 2022

Sabrina Jost Fachanwältin KitzingenEine neue Verordnung des EU-Parlaments zielt darauf ab, die Nutzungsdauer von unzähligen Alltagsgeräten erheblich zu verlängern. Ziel ist es, sämtliche Hersteller dazu zu verpflichten, dass Akkus nicht mehr fest verbaut werden dürfen. Besitzer, deren Geräte mit einem Akku betrieben werden, sollen zukünftig in der Lage sein, diesen bei einem Defekt selbst mit handelsüblichen Werkzeug auszutauschen. Zusätzlich müssen für die zu erwartende Lebensdauer dieser Geräte auch Ersatzakkus auf dem Markt verfügbar sein.
Hiervon betroffen sind auf den ersten Blick nicht nur die üblichen Kandidaten wie Smartphones, Smartwatches, Tablets, Handhelds und Notebooks. Auch viele andere Alltagsgeräte wie elektronische Zahnbürsten, Haushaltsroboter, E-Bikes sowie E-Roller würden durch eine verlängerte Nutzungsdauer dazu beitragen, dass die Verschwendung wertvoller Rohstoffe reduziert wird.
Da häufig der Austausch eines fest verklebten defekten Akkus nur mit erheblichen (Kosten-) Aufwand möglich ist, hat dies in den letzten Jahren verstärkt dazu geführt, dass Geräte einfach entsorgt werden. Im Endeffekt ist eine massive Zunahme an Elektroschrott zu beobachten, der sich in Teilen durch die eingangs genannte anvisierte Verordnung schon ab Anfang 2023 reduzieren ließe.

Mehr zum Thema Akku (-mulator) findet sich direkt in der Wikipedia:
Akkumulator

Einen weiteren informativen Artikel hierzu finden Sie bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:
EU-Parlament will festverklebte Handy-Akkus verbieten

Weitere Informationen finden Sie im Blog von Günter Born:
Endlich: EU-Parlament beschließt Verbot fest verbauter Akkus

Sabrina Jost, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht | Arzthaftungs- und Medizinrecht | Verkehrsrecht | Allgemeines Zivilrecht

Ähnliche Beiträge