Arbeitsrechtliche Feinheiten: Mindesturlaubsanspruch und Feiertagsregelungen in Deutschland

Erschienen am: 28. März 2024

Sabrina Jost, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwältin für ArbeitsrechtBundesurlaubsgesetz: Recht auf Urlaub? Aber selbstverständlich! Das Recht auf Urlaub in Deutschland wird mitunter durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Dieses Gesetz, verabschiedet im Jahr 1963, legt den Mindesturlaub für Arbeitnehmer verbindlich fest.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist eine wichtige rechtliche Grundlage, die die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland regelt. Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer das fest verbriefte Recht auf einen bestimmten Mindesturlaub pro Jahr, der auch bezahlt wird.

Arbeitszeitmodell ausschlaggebend
Und der Gesetzgeber formuliert dies eindeutig: „Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.“ sowie „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“
Gemäß dem BUrlG beträgt der Mindesturlaubsanspruch, also 24 Werktage pro Jahr. Als Werktage gelten hierbei alle Wochentage außer Sonn- und Feiertage. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl von 24 Tagen bezahlten Urlaubsanspruch je nach individuellem Arbeitszeitmodell variiert. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise in einer Sechstagewoche (Montag bis Samstag) arbeitet, entsprechen 24 Werktage vier Wochen Urlaub. In einer Fünftagewoche (Montag bis Freitag) würde dies 20 (Arbeits-)Tage Urlaub bedeuten. Ausschlaggebend ist, dass je nach Arbeitszeitmodell ein Arbeitnehmer in der Lage sein muss, mindestens vier Wochen am Stück Urlaub nehmen zu können.

Urlaub dient der Erholung
Diese Bestimmung des BUrlG stellt sicher, dass Arbeitnehmer angemessene Erholungszeiten erhalten, um ihre körperliche und geistige Gesundheit zu wahren. Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber nicht berechtigt sind, den Mindesturlaubsanspruch zu unterschreiten oder ihn zu umgehen. Falls ein Arbeitgeber dennoch versucht, diese Regelung zu umgehen, können Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um ihre Urlaubsansprüche durchzusetzen.

Arbeitgeber sind verpflichtet, den Mindesturlaubsanspruch sicherzustellen
Im deutschen Arbeitsrecht ist der Mindestanspruch auf Urlaub ein zentraler Bestandteil. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Es ist dabei wichtig zu betonen, dass dieser Mindesturlaubsanspruch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gilt, unabhängig von ihrem Beschäftigungsverhältnis oder der Branche, in der sie tätig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte handelt. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Einhaltung dieser Bestimmungen sicherzustellen. Der Mindesturlaubsanspruch gilt einheitlich für das gesamte Bundesgebiet.

Und Feiertage?
Feiertage gemäß dem Gesetz gelten nicht als Urlaubstage und werden im Arbeitsrecht unterschiedlich behandelt. Des Weiteren können Feiertage sowohl auf Landes- als auch auf lokaler Ebene geregelt sein und variieren dementsprechend. Ein konkretes lokales Beispiel in Franken ist der 15. August (Maria Himmelfahrt) der in vielen katholischen Gemeinden und Städten als gesetzlicher Feiertag gilt und somit einen freien Tag bedeutet. Für vorwiegend evangelisch geprägte Gemeinden trifft dies jedoch nicht zu. Denn in 352 von 2056 Gemeinden in Bayern wird am 15. August ganz normal gearbeitet, während in den anderen 1.704 Gemeinden Feiertag ist.

Deswegen gilt der 15. August in Kitzingen als regulärer Arbeitstag
Auf den ersten Blick durchaus ein kleines „Durcheinander“. Diese Regelung basiert in diesem Fall jedoch auf den Ergebnissen des Zensus (= Volkszählung) aus dem Jahr 2011. Letztendlich erfolgt lediglich ein Vergleich zwischen der Anzahl evangelischer und katholischer Einwohner. Und in den Gemeinden, in denen zum Zeitpunkt der Zählung mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz hatten, ist der 15. August somit als Feiertag festgelegt.
Dies trifft zum Beispiel auf Würzburg, Schweinfurt oder Aschaffenburg zu. In manchen Gemeinden in Unterfranken sieht es hingegen anders aus. Lokales Beispiel: Kitzingen. Hier überwiegt die Anzahl gemeldeter evangelischer Einwohner im Vergleich zu den katholischen. Und somit gilt der 15. August in Kitzingen als regulärer Arbeitstag.
Übrigens: Laut Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik sind in Unterfranken insgesamt 268 von 308 Gemeinden überwiegend katholisch.

Weitere Details zum Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) finden Sie direkt beim Bundesministerium der Justiz:
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)

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„Das Bundesurlaubsgesetz regelt verbindlich den Mindesturlaubsanspruch für Arbeitnehmer“

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