Der Weihnachtsfrieden in Kitzingen (und drum herum)

Erschienen am: 21. Dezember 2022

Sabrina Jost Anwalt Verkehrsrecht in KitzingenKennen Sie den Begriff Weihnachtsfrieden? Und wissen Sie auch, was dieser in unserer heutigen Zeit bedeutet?
Unter der Bezeichnung Weihnachtsfrieden versteht man in der Bundesrepublik Deutschland, dass beispielsweise Finanzverwaltungen zwischen Weihnachten und Neujahr keine Mahnungen, Bußgeldbescheide oder Androhungen von Zwangsgeldern versenden. Auch finden weder Außenprüfungen noch Vollstreckungsmaßnahmen statt.
Dies wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt und ein gesetzlicher Anspruch auf eben einen solchen Weihnachtsfrieden existiert nicht. In Bayern halten beispielsweise die Finanzämter diese „Tradition“ vom 22. Dezember bis zum 1. Januar ein, (außer es droht eine Verjährung).
Aber auch andere Behörden und Verwaltungen drücken über die stillen Tage manchmal ein Auge zu. So sollen in Kitzingen und Würzburg „kleinere“ Verkehrsverstöße wie Falschparken nicht sofort mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer allerdings Rettungswege oder Sonderparkplätze blockiert, wird auf keine Nachsicht hoffen können.

Mehr Informationen zum Begriff Weihnachtsfrieden finden Sie in der Wikipedia:
Weihnachtsfrieden (Öffentlicher Dienst)

Überblick, wie der „Weihnachtsfrieden“ in den einzelnen Bundesländern gehandhabt wird:
Finanzämter wahren „Weihnachtsfrieden“

Weitere Informationen zum Weihnachtsfrieden 2022 finden Sie bei Radio Gong (Funkhaus Würzburg Studiobetriebs GmbH):
Mainfranken: Städte kündigen Weihnachtsfriede an

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Sabrina Jost, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht | Arzthaftungs- und Medizinrecht | Verkehrsrecht | Allgemeines Zivilrecht

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