Bei Nebel und schlechter Sicht – Fahrweise unbedingt anpassen!

Erschienen am: 12. Oktober 2023

Thomas Böh von Rostkron, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und SpeditionsrechtGerade zur Herbstzeit sind Autofahrer zusätzlich gefordert. Nicht nur, dass sich aufgrund der Jahreszeit die Lichtverhältnisse stark ändern. Auch können beschlagene Fensterscheiben und vor allem Nebel die Sicht stark einschränken. Was also tun, wenn diese Faktoren in und um Kitzingen im Straßenverkehr auftreten? Die erste Regel lautet: Fuß runter vom Gaspedal und die Geschwindigkeit sofort der eingeschränkten Sicht anpassen. Auch sollten selbst geübte Fahrzeugführer keinesfalls dichten Nebel unterschätzen. Denn die Sichtverhältnisse schwanken oft sehr stark und überraschen auch langjährige Berufskraftfahrer unvorbereitet. Schlechte Sicht betrifft aber nicht nur einen selbst. Auch alle anderen Verkehrsteilnehmer sind hiervon betroffen! Sorgen Sie deswegen auch dafür, möglichst gut gesehen zu werden.

Nebelschlussleuchten sind in Deutschland Pflicht (StVZO)
Liegt die Sichtweite unter 50 Meter, sorgt eine aktive Nebelschlussleuchte dafür, dass Sie von nachfolgenden Verkehrsteilnehmern besser erkannt werden. Die richtige Verwendung solch einer Nebelschlussleuchte ist übrigens auch vorgeschrieben. Und zwar, sobald die Sichtweite durch Nebel, Schnee oder Regen weniger als 50 Meter beträgt. Um die vom Gesetzgeber definierten 50 Meter besser einschätzen zu können, hilft es beispielsweise, sich an den Abständen der Leitpfosten an Landstraßen und Autobahnen zu orientieren. Diese sind nämlich genau 50 Meter voneinander entfernt aufgestellt. Und nicht vergessen: Eine Nebelschlussleuchte ist vielfach stärker als die reguläre Fahrzeugbeleuchtung. Das bedeutet, dass eine Nebelschlussleuchte nachfolgende Verkehrsteilnehmer bei normalen Sichtverhältnissen sehr stark blenden kann.

Achtung! Auch Tempolimit bei eingeschränkter Sicht beachten!
Denken Sie deswegen bitte daran, eine Nebelschlussleuchte abzuschalten, sobald die Sicht wieder mehr als 50 Meter beträgt. Andernfalls riskieren Sie ein Bußgeld von 20 Euro. Apropos Bußgeld: Viele Verkehrsteilnehmer vergessen oft die Tatsache, dass bei schlechter Sicht auch automatisch ein Tempolimit greift.
Sichtweite von unter 50 Meter = Tempolimit von 50 km/h!
Tun Sie sich selbst den Gefallen und passen Sie Ihre Fahrweise stets den vorherrschenden Wetterverhältnissen an, um sicher und vor allem unfallfrei Ihr Ziel zu erreichen.

Mehr zum Thema Nebel finden Sie in der Wikipedia:
Nebel

Mehr zum Thema Nebelschlussleuchte finden Sie in der Wikipedia:
Nebelschlussleuchte

Weitere Information der ACE-Wirtschaftsdienst GmbH (Auto Club Europa e. V.):
Nebel: Welches Licht für gute Sicht?

„Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt die Ausstattungspflicht mit Nebelschlussleuchten an Fahrzeugen in Deutschland vor.“

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Thomas Böh von Rostkron, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und Speditionsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht | Straf – und Ordnungswidrigkeitenrecht | Transport- und Speditionsrecht | Energiewirtschaftsrecht

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