Zensus 2022 – Darauf sollten Sie achten!

Erschienen am: 17. Mai 2022

Frank Barthel Fachanwalt KitzingenNachdem aktuell diverse Medien auf mögliche Betrugsfälle im Zusammenhang mit dem Zensus 2022 hinweisen, fasse ich Ihnen zunächst einige wichtige Informationen zusammen.
Denn kein Zensus-Mitarbeiter klingelt einfach unangekündigt an Ihrer Haustüre. Falls Sie im Rahmen des Zensus 2022 an einer Befragung teilnehmen müssen, werden Sie vorab erst einmal ausschließlich auf dem Postweg informiert. Sie müssen nicht selbst aktiv werden. Das für Sie zuständige Statistische Landesamt oder Ihre kommunale Erhebungsstelle wendet sich aktiv direkt an Sie. Die Auswahl erfolgt hierbei zufällig.
Erst nachdem Sie eine Benachrichtigung per Post erhalten haben, wird mit Ihnen schriftlich oder telefonisch ein Termin vereinbart.
Nochmal: Die Benachrichtigung erfolgt ausschließlich auf dem Postweg. Sollten Sie irgendwelche E-Mails erhalten, die Sie nicht zuordnen können, klicken Sie auf keinen Fall auf darin enthaltene Links und/oder öffnen Sie auf keinen Fall irgendwelche Anhänge.

Wurden Sie auf dem Postweg benachrichtigt? Und wurde mit Ihnen schriftlich oder telefonisch ein Termin vereinbart? Dann denken Sie daran, dass der Interviewer Ihnen beim Termin Personalausweis oder Reisepass sowie zusätzlich den Ausweis für Erhebungsberechtigte vorzeigen muss. Es besteht keinerlei Pflicht, den Interviewer in Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus hereinzulassen.
Sollte jemand unerwartet ohne Vorankündigung oder Terminvereinbarung bei Ihnen vorstellig werden und Sie im Rahmen des Zensus 2022 befragen wollen, rufen Sie am besten direkt die Polizei.

Hintergrundinformationen zum Zensus 2022
In den letzten Tagen dürfte Ihnen mit Sicherheit schon mehrmals der Begriff „Zensus“ begegnet sein. Zensus bedeutet nichts anderes als Volkszählung. Mit Hilfe des Zensus 2022 wird ermittelt, wie viele Menschen aktuell in Deutschland leben, wie sie wohnen, wo sie arbeiten usw. In der Bundesrepublik werden die benötigten Informationen beispielsweise aus bereits vorhandenen Datensätzen der amtlichen Melderegister herangezogen und genutzt.
Damit jedoch eine möglichst hohe Qualität der Datenbasis erreicht werden kann, wird ein Teil der Bevölkerung auf Stichprobenbasis zusätzlich direkt befragt.

Online finden Sie Musterfragebögen, anhand derer Sie sich vorab informieren können, was alles genau abgefragt wird:
Musterfragebögen – Wie schauen die Fragebögen des Zensus 2022 aus

Übrigens: Ein Zensus-Interviewer darf und wird Sie nicht zu diesen Dingen befragen bzw. auffordern:
– Sozialversicherungsausweisnummer
– Sozialversicherungsnummer
– Personalausweis
– Reisepass
– Unterschrift
– Geld
– Persönliche Benutzerkennung(en)
– Persönliche Passwörter
– Bankkarte(n)
– Kreditkarte(n)
– Kontoinformationen
– Einkommen
– E-Mail-Adresse
– Geplante Urlaube
– Impfstatus
– Teilnahme an Verlosung(en) oder Gewinnspiel(en)

Weitere Informationen – Was stimmt und was nicht im Zusammenhang mit dem Zensus 2022?
Faktencheck beim Internetauftritt der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder:
Faktencheck

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Zensus 2022 beantwortet der Internetauftritt der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder:
Zensus 2022 – Allgemeine Antworten auf die häufigsten Fragen

Das Landratsamt Kitzingen hält direkt viele Informationen zum Zensus 2022 unter diesem Link parat:
Zensus 2022 im Landkreis Kitzingen

Weitere Infos rund um den Zensus 2022 finden Sie beim Internetauftritt der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder:
Zensus 2022

Der Onlineauftritt von „inFranken.de“ bietet Einblicke zum Zensus 2022 direkt vom Leiter der Zensus-Erhebungsstelle des Landratsamts Kitzingen:
Fragen zum Zensus 2022

Frank Barthel, Fachanwalt für Strafrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Strafverteidigungen | Mietrecht | Arbeitsrecht | Allgemeines Zivilrecht

Ähnliche Beiträge