Bundesnetzagentur meldet Höchststand unerlaubter Werbeanrufe für 2021

Erschienen am: 18. Januar 2022

Frank Barthel Fachanwalt KitzingenDie Bundesnetzagentur teilt in einer Meldung vom 14. Januar 2022 mit, dass im Jahr 2021 sage und schreibe 79.702 schriftliche Beschwerden aufgrund unerlaubter Werbeanrufe bei ihr eingegangen sind. Das bedeutet einen Anstieg von 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2020 lag die Anzahl der Beschwerden noch bei 63.273.
Beobachtet wird nicht nur ein immer aggressiveres Vorgehen der Werbetreibenden. Auch nehmen die Fälle merklich zu, bei denen durch Rufnummernunterdrückung sowie ständig wechselnde und falsche Rufnummerneinblendungen (Call ID Spoofing) eine Verfolgung erheblich erschwert wird.
Weiterhin meldet die Bundesnetzagentur, dass Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.435.000 Euro verhängt wurden. Gegen zahlreiche Unternehmen wurden weitere Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Verhängte Bußgelder der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Werbeanrufe:
2021 – 1.435.000 Euro (insgesamt)
2020 – 1.351.500 Euro (insgesamt)
2019 – 1.309.500 Euro (insgesamt)
2018 – 1.105.000 Euro (insgesamt)

Gerade der Einsatz des sogenannten „Call ID Spoofing“, also das Vorgaukeln einer völlig falschen Rufnummer, macht es Verbrauchern besonders schwer, derartige Anrufe einzuordnen. Sollten Sie Werbeanrufe erhalten, ohne dass eine Einwilligung vorliegt oder ein Werbewiderruf ausgesprochen wurde, können Sie dies bei der Bundesnetzagentur melden. Den entsprechenden Link finden Sie am Ende des Beitrags.

Falls Sie versehentlich einen unlauteren Werbeanruf entgegengenommen haben, dann legen Sie doch einfach auf. Lassen Sie sich am besten gar nicht erst in ein Gespräch verwickeln. Höflichkeit ist hier völlig fehl am Platz. Ansonsten kann es schnell passieren, dass Sie auf einer „Positiv“-Liste landen. Mit Sicherheit notieren diese Werbeagenturen ihre Erfolge. Und sobald Sie einmal in diversen Datenbanken als mögliche Beute gekennzeichnet sind, werden die Anrufe mit Sicherheit zunehmen.
Unterlassen Sie Beschimpfungen oder sinnlose Tipps wie eine Trillerpfeife zu benutzen. Das bringt gar nichts. Auflegen! Fertig.
Gleiches gilt auch, wenn Ihnen erst im Verlauf eines Gesprächs ein ungutes Gefühl kommt. Auch hier gilt die einfache Regel: Direkt Auflegen!

Direkt zum Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen aus Bonn:
Beschwerde einreichen

Die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur sowie weitere Informationen finden Sie direkt hier:
Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen auf Höchststand

Mehr zum Thema „Call ID Spoofing“ verrät Ihnen die Wikipedia:
Call ID Spoofing

Frank Barthel, Fachanwalt für Strafrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Strafverteidigungen | Mietrecht | Arbeitsrecht | Allgemeines Zivilrecht

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