Verkehrsrecht: Blitzer-Apps und Radar-Warngeräte – was ist verboten?

Erschienen am: 4. April 2024

Thomas Böh von Rostkron, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und SpeditionsrechtDas Verbot des Einsatzes von Blitzer- und Radarwarnern findet sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Nutzung von Blitzer- oder Radarwarnern ist in der Bundesrepublik Deutschland strikt untersagt, unabhängig davon, ob ein Fahrer oder ein Beifahrer eine Blitzer-App und/oder einen Radarwarner benutzt. Bei Verstößen drohen eine Geldstrafe von 75 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Geräte von den Behörden konfisziert werden.
Denn gemäß § 23 Absatz 1c der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es untersagt, während des Führens eines Fahrzeugs ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Daher sind Radarwarner in Deutschland generell verboten, wenn sie während der Fahrt verwendet werden. Dieses Verbot bezieht sich übrigens auch auf Beifahrer, die weder Blitzer-Apps noch Radarwarner nutzen noch den Fahrzeugführer warnen dürfen. Es ist jedoch erlaubt, sich im Voraus über die Standorte von Blitzern zu informieren.

Blitzer-Apps? Radarwarner? Was ist das eigentlich?
Radarwarner funktionieren, indem sie akustische Warnsignale senden, wenn ein Blitzer in der Nähe ist. Diese können als Smartphone-App oder in Navigationssystemen integriert sein. Blitzer-Apps für Smartphones sind weit verbreitet und warnen vor festen und mobilen Blitzern. Sie greifen auf eine große Datenbank von Standorten zu und zeigen zusätzlich Geschwindigkeitsbegrenzungen an.
Allerdings erfordern sie eine kontinuierliche GPS-Verbindung und können zusätzliche Kosten verursachen. Denn gerade mobile Apps auf dem Smartphone müssen hierfür permanent die sogenannte POI-Funktion nutzen.
POI steht hierbei für nichts anderes als „Points of Interest“, also Orte von Interesse. Die POI-Funktion (Points of Interest) wurde ursprünglich entwickelt, um Informationen wie beispielsweise die Öffnungszeiten von Tankstellen oder die Standorte von Schnellrestaurants direkt in Ihrer Nähe und/oder der Fahrtroute bereitzustellen.
Jedoch kann diese Funktion auch erweitert werden, um Geschwindigkeitsmessanlagen (stationär und mobil) anzuzeigen. Der reine Besitz solcher Blitzer-Apps und Radarwarner ist legal, deren Nutzung während der Fahrt ist jedoch untersagt. Im Ernstfall bleibt allerdings unklar, wie die Verwendung von Blitzer-Apps durchgesetzt oder nachgewiesen werden sollen. Denn Sie als Fahrzeugführer sind nicht verpflichtet, einfach Ihr Smartphone herauszugeben. Ebenso sind Sie nicht verpflichtet, Ihre PIN preiszugeben. Die Polizei darf Fahrzeuge nicht ohne begründeten Verdacht durchsuchen oder Ihr Smartphone überprüfen.

Mögliche Strafen in europäischen Nachbarländern
Die Strafen für die Verwendung von Blitzerwarnern können in den europäischen Nachbarländern erheblich höher ausfallen. Während in Luxemburg Geldbußen von bis zu 5.000 Euro sowie möglicherweise eine Haftstrafe drohen, verhängt man in der Schweiz bis zu mehreren tausend Franken an Geldstrafe. Österreich sieht Bußgelder von bis zu 2.000 Euro und Frankreich von bis zu 1.500 Euro vor. Abschließend nochmals kurz als Erinnerung und Vergleichswert der Bundesrepublik Deutschland: 75 Euro.

Den kompletten Wortlaut, der das Verbot über den Einsatz von Blitzer-Apps und/oder Radarwarner begründet, finden Sie direkt beim Bundesministerium der Justiz, StVO, § 23, (1c):
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

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Thomas Böh von Rostkron, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und Speditionsrecht, Kitzingen
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