Führerschein-Umtausch – Wichtige Termine und Informationen

Erschienen am: 27. Dezember 2021

Achtung Autofahrer! Seit dem 01.01.1999 existiert der neue, europaweit einheitliche Kartenführerschein. Diese Fahrerlaubnis, in Form einer EC- bzw. Kreditkarte, ist seit dem 19.01.2013 nur noch 15 Jahre gültig. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 mit unbefristeter Gültigkeit ausgestellt wurden, müssen schrittweise auf das neue, jetzt befristete Format umgestellt werden. Diese Umtauschaktion soll bis zum 19.01.2033 komplett abgeschlossen sein.
Dass eine einheitliche Regelung der Führerscheine angestrebt wird, ist nachvollziehbar. Denn aktuell existieren weit über 100 verschiedene Führerscheinvarianten in der Europäischen Union.

Sollten Sie noch im Besitz eines alten, grauen oder rosafarbenen Führerscheins sein, gelten die folgenden Umtauschfristen für Sie:

Geburtsjahr vor 1953 Umtausch bis spätestens 19.01.2033
Geburtsjahr 1953-1958 Umtausch bis spätestens 19.01.2022
Geburtsjahr 1959-1964 Umtausch bis spätestens 19.01.2023
Geburtsjahr 1965-1970 Umtausch bis spätestens 19.01.2024
Geburtsjahr 1971 und danach Umtausch bis spätestens 19.01.2025

Bei Kartenführerscheinen, die noch unbefristet ausgestellt wurden (Ausstellungszeitraum 01.01.1999, bis 18.01.2013) endet die Umtauschfrist, abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins, erst in den Jahren 2026 bis 2033.

Bitte beachten Sie diese Fristen und nehmen Sie diese ernst. Andernfalls laufen Sie Gefahr, ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs zu sein, was mindestens als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden kann. Auch ist es fraglich, ob eine alte Fahrerlaubnis im Ausland noch anerkannt wird.
Alte Regelungen, wie auch die Erlaubnis Leichtkrafträder mit 125-, 80-, oder 50-Kubik zu führen (welche in der alten Klasse 3, je nach Erwerbszeitraum, beinhaltet sind), bleiben beim Umtausch unberührt. Sie werden anstandslos übertragen. Es ändert sich somit nur das Nachweisdokument.

Was wird für den Umtausch benötigt?
Pkw- und Motorradfahrer:

– Gültiger Personalausweis oder Reisepass
– Aktuelles biometrisches Passfoto
– Aktueller (alter) Führerschein
– (Möglicherweise) Karteikartenabschrift

Hinweis zur Karteikartenabschrift
Falls Sie Ihren neuen Führerschein bei einer Behörde beantragen, die nicht Ihre alte Fahrerlaubnis ausgestellt hat, wird eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Diese können Sie in den meisten Fällen selbst anfordern und an die nun aktuell zuständige Behörde übermitteln lassen.

Bitte erkundigen Sie sich zeitnah vorab bei Ihrer zuständigen Behörde, ob alle nötigen Unterlagen vorliegen und vereinbaren Sie einen Termin.
Entsprechende Links, mit weiteren Hinweisen und Informationen der regionalen Landratsämter sowie der Stadt Würzburg, haben wir Ihnen hier direkt aufgeführt:

Landratsamt Kitzingen
Infos rund um den Führerscheinaustausch

Landratsamt Schweinfurt
Umtausch von Führerscheinen

Landratsamt Würzburg
Umtausch in das EU-Kartenformat

Stadt Würzburg
Informationen zum Pflichtumtausch von Führerscheinen

Weitere Informationen des BayernPortals:
Informationen zur Beantragung des Umtauschs des alten grauen oder rosa Führerscheins in Kartenführerschein

Weitere Informationen rund ums Thema Führerschein und Fahrerlaubnis (Deutschland) finden Sie direkt hier in der Wikipedia:
Führerschein und Fahrerlaubnis (Deutschland)

Susanne Kilian, Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Familienrecht | Verkehrsrecht | Unfallabwicklung | Recht auf Fahrerlaubnis | Erbrecht | Ordnungswidrigkeiten | Verkehrsstrafrecht | Allgemeines Zivilrecht

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