Warnweste – Pflichten in Deutschland und im Straßenverkehr

Erschienen am: 8. April 2024

Susanne Kilian, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwältin für Familienrecht sowie für VerkehrsrechtIn Deutschland gilt die sogenannte Warnwestenpflicht. Dies regelt § 53a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach müssen Fahrzeugführer eine Warnweste mitführen und sollen diese bei Unfällen, Pannen oder ähnlichen Situationen außerhalb des Fahrzeugs auch tragen. Auch wenn diese kräftigen Signalfarben nicht unbedingt jedermanns Geschmack treffen, zählt doch die erhöhte Sicherheit, die durch das Tragen einer solchen Weste gewährleistet wird. Der Effekt, früher wahrgenommen zu werden, ist einfach nicht von der Hand zu weisen, was gerade bei schlechter Sicht lebensrettend sein kann.

Relevante Regelungen zur Warnwestenpflicht in Deutschland
Mitführpflicht: Fahrzeugführer sind verpflichtet, mindestens eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen. Die Warnwestenpflicht betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Busse. Motorräder sind von dieser Regelung ausgenommen. Wohnmobile werden im Gesetz nicht ausdrücklich genannt.
Tragepflicht: Bei Unfällen, Pannen oder ähnlichen Situationen, bei denen sich der Fahrzeugführer außerhalb des Fahrzeugs aufhält und dabei die Fahrbahn betreten muss, soll die Warnweste getragen werden. Eine gesetzliche Verpflichtung, die das Tragen zwingend vorschreibt, existiert jedoch nicht.
Sichtbarkeit und Erkennbarkeit: Die Warnweste muss gelb, orange oder rot sein und mit retroreflektierenden Streifen ausgestattet sein, um die Sichtbarkeit bei schlechten Lichtverhältnissen oder Dunkelheit zu erhöhen.
Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007 Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen.
Bußgeld bei Nichtbeachtung der Mitführpflicht: Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 15 Euro. Auch kann das Fehlen einer solchen Weste bei der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs als Mangel deklariert werden.

Es wird dringend empfohlen, die Warnweste stets griffbereit im Fahrzeug aufzubewahren, um im Falle einer Panne oder eines Unfalls sofort darauf zugreifen zu können. Diese Pflicht betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Busse, einschließlich ausländischer Fahrzeuge.

Den genauen Wortlaut zur Warnwestenpflicht finden Sie direkt beim Internetauftritt des Bundesministeriums der Justiz:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste

Mehr Informationen zu Warnweste und den erforderlichen Normen finden Sie direkt in der Wikipedia:
Warnweste

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