Fränkische Gemeinden rüsten für den Winter – Wiederinbetriebnahmen alter Holzfeuerungsanlagen

Erschienen am: 25. August 2022

Sabrina Jost Fachanwältin KitzingenKaum eine Nachrichtenseite, die aktuell nicht davon berichtet: Immer mehr fränkische Gemeinden, mitunter auch Kitzingen, erlassen Allgemeinverfügungen, welche die Wiederinbetriebnahme(n), bereits stillgelegter Holzfeuerungsanlagen, vorsehen.
Betroffen hiervon sind mitunter zentrale Holzheizungsanlagen und Einzelraumfeuerungsanlagen wie beispielsweise Kachelöfen.
Jedoch bezieht sich diese Allgemeinverfügung nur auf noch nicht abgebaute Holzfeuerungsanlagen. Zusätzlich muss durch eine solche Wiederinbetriebnahme die Nutzung einer existierenden Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt werden.
Gebäude und Liegenschaften, die durch eine Ölheizung mit Wärme versorgt werden, sind somit ausgenommen.

Voraussetzungen und Auflagen, die hierbei zu erfüllen sind, können Sie direkt beim Landratsamt Kitzingen (auch online) in Erfahrung bringen.
Diese Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kitzingen soll zunächst vom 01.09.2022 bis 31.05.2023 gelten.
Das Landratsamt Kitzingen teilt mit, dass durch diese Allgemeinverfügung auf das Ausrufen der Alarmstufe des Notfallplans Gas und der aktuell vorherrschenden sogenannten Gasmangellage reagiert wird.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kitzingen, sowie weitere Informationen, finden Sie direkt hier:
Allgemeinverfügung für ältere Holzfeuerungsanlagen erlassen

Sabrina Jost, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht | Arzthaftungs- und Medizinrecht | Verkehrsrecht | Allgemeines Zivilrecht

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