Alle Jahre wieder – wie wäre es dieses Mal mit einem Weihnachtsbaum inklusive Weihnachtsgurke?

Erschienen am: 22. November 2024

Susanne Kilian, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwältin für Familienrecht sowie für VerkehrsrechtEs ist fast wieder so weit: Machen Sie sich darauf gefasst, dass – wie jedes Jahr und wie schon all die vielen Jahre zuvor – am 24. Dezember der Heiligabend überraschend vor der Tür stehen wird.
Auch dieses Jahr werden viele Menschen traditionsgemäß ihre geschmückten Weihnachtsbäume bewundern. Liebevoll verziert und dekoriert mit zahlreichen Christbaumkugeln, glänzendem Lametta, Sternchen in allen Formen und heimeligem Kerzenlicht – ganz so, wie es jeder kennt. Doch tief versteckt im Gehölz, unscheinbar und dunkelgrün: die Weihnachtsgurke! Die Weihnachtsgurke? Richtig gelesen! Es gibt sie wirklich – auch wenn man hierzu vielleicht erst einmal Wikipedia bemühen muss.

Die Weihnachtsgurke ist ein Christbaumschmuck in Form einer Gurke
Dort finden sich zusammengefasst folgende Informationen zur Weihnachtsgurke: Die Weihnachtsgurke ist ein Christbaumschmuck in Form einer Gurke, der vor allem in den USA bekannt ist. Dort gilt es als Brauch, die Gurke versteckt im Baum aufzuhängen. Wer sie zuerst entdeckt, erhält ein zusätzliches Geschenk. Dieser Brauch wird in den Vereinigten Staaten häufig als deutsche Tradition vermarktet, ist jedoch in Deutschland weitgehend unbekannt. Die Ursprünge des Brauchs sind unklar; mögliche Erklärungen reichen von einer Erfindung in Lauscha um 1880 bis zu einer Legende über einen deutschen Auswanderer im Amerikanischen Bürgerkrieg. Belege für diese Geschichten fehlen jedoch.

Vermeintlich „deutscher“ Brauch
Die Weihnachtsgurke mag auf den ersten Blick kurios erscheinen, doch sie veranschaulicht, wie Traditionen und Bräuche entstehen und sich im Laufe der Zeit wandeln. Als vermeintlich „deutscher“ Brauch, der in den USA populär wurde, zeigt sie, wie kulturelle Einflüsse durch Migration und Vermarktung neu interpretiert werden können. Juristisch betrachtet verdeutlicht die Weihnachtsgurke, dass mündliche Überlieferungen und Marketingstrategien keine rechtsverbindlichen Traditionsansprüche begründen, sondern vielmehr kreative Narrative darstellen. Sie bleibt ein amüsantes Beispiel für die Dynamik kultureller Weiterentwicklungen und die Entstehung moderner Mythen. Und mit einem Schmunzeln und Augenzwinkern würde der geneigte Jurist umgehend an diese gesetzlichen Regelungen denken:

Marken- und Designrecht: Falls die Weihnachtsgurke als spezifisches Design oder Marke geschützt wurde, könnten die Rechteinhaber gegen Nachahmungen vorgehen. Hierbei kämen Regelungen aus dem Markengesetz (MarkenG) und dem Designgesetz (DesignG) zur Anwendung.

Irreführende Werbung (§ 5 UWG): Die Vermarktung der Weihnachtsgurke als „alte deutsche Tradition“ könnte unter das Verbot der irreführenden Werbung gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) fallen, sofern keine historische Grundlage nachgewiesen werden kann.

Kulturelles Erbe und Herkunftsbezeichnung: Die Nutzung einer vermeintlich deutschen Tradition als Verkaufsargument könnte Regelungen zu geschützten geografischen Angaben berühren, wie sie in der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel festgelegt sind – vorausgesetzt, die Tradition wäre offiziell anerkannt.

Mehr dazu in der Wikipedia:

Markengesetz
Designgesetz

Unlauterer Wettbewerb
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Herkunftsbezeichnung
Weihnachtsgurke

Weitere spannende Beiträge finden Sie direkt hier:
Recht | Region | Ratgeber

Kilian & Kollegen
Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Kitzingen
Startseite

Susanne Kilian, Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Familienrecht | Verkehrsrecht | Unfallabwicklung | Recht auf Fahrerlaubnis | Erbrecht | Ordnungswidrigkeiten | Verkehrsstrafrecht | Allgemeines Zivilrecht

„Weihnachtsbaum inklusive Weihnachtsgurke?“

Ähnliche Beiträge