Handlungsspielraum schaffen und erhalten – Die Vorteile einer Vollmacht

Erschienen am: 28. Oktober 2024

Bei einer Vollmacht handelt es sich um eine Erklärung, durch die eine Person (der sogenannte Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) die Befugnis erteilt, in ihrem Namen und mit verbindlicher Wirkung nach außen zu handeln. Durch die Vollmacht kann der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers Rechtsgeschäfte abschließen, Entscheidungen treffen oder bestimmte Handlungen ausführen, für die sonst der Vollmachtgeber selbst zuständig wäre. Nicht jede Vollmacht muss schriftlich erteilt werden, jedoch kann eine entsprechende Dokumentation der Klarheit und Beweissicherheit dienen.

Bestimmte Fälle, in denen die Schriftform für eine Vollmacht vorgeschrieben oder zumindest sehr empfehlenswert ist, sind mitunter,…
Immobiliengeschäfte: Für Rechtsgeschäfte wie den Kauf oder Verkauf von Immobilien muss die Vollmacht notariell beurkundet sein, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Vorsorgevollmacht: Bei einer Vorsorgevollmacht ist die Schriftform ebenfalls sehr empfehlenswert, besonders, wenn es um medizinische Entscheidungen oder Vermögensangelegenheiten geht. Für bestimmte Handlungen kann auch eine notarielle Beglaubigung sinnvoll oder erforderlich sein, etwa wenn Grundbesitz oder größere Vermögenswerte involviert sind.
Bankvollmachten: Banken fordern in der Regel schriftliche Vollmachten und oft eine persönliche Vorsprache, um sicherzustellen, dass der Vollmachtgeber diese freiwillig erteilt hat.
Generalvollmacht: Da sie umfassende Rechte über viele Bereiche hinweg einräumt, wird hier eine schriftliche oder sogar notarielle Form dringend empfohlen, um den Willen des Vollmachtgebers klar festzuhalten.

Mündliche Vollmachten?
Für einfachere, alltägliche Vertretungshandlungen (z. B. eine einmalige Bevollmächtigung zum Einkaufen) kann eine mündliche oder konkludente (durch schlüssiges Verhalten gegebene) Vollmacht ausreichen. Dennoch ist auch hier die schriftliche Form oft sinnvoll, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wichtige Aspekte der Vollmacht sind unter anderem auch weitere Punkte.

Vertretung, Form, Umfang?
Vertretungsmacht: Die Vollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, als Vertreter des Vollmachtgebers aufzutreten. Der Bevollmächtigte handelt dabei rechtlich gesehen im Namen des Vollmachtgebers, sodass die rechtlichen Konsequenzen (z. B. Vertragsschlüsse) direkt dem Vollmachtgeber zugerechnet werden.
Form und Umfang: Eine Vollmacht kann sowohl mündlich als auch schriftlich erteilt werden, wobei manche Rechtsgeschäfte wie Immobilienverkäufe eine schriftliche und beglaubigte Vollmacht erfordern. Der Umfang der Vollmacht kann von einer Generalvollmacht (umfassende Rechte) bis zu einer Spezialvollmacht (nur für bestimmte Handlungen) variieren.

Innenverhältnis, Außenverhältnis, Widerruf?
Innenverhältnis: Die interne Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, in der festgelegt wird, welche Befugnisse und Grenzen der Bevollmächtigte im Innenverhältnis hat.
Außenverhältnis: Das rechtliche Verhältnis gegenüber Dritten, die mit dem Bevollmächtigten in Kontakt treten. Dritte können sich grundsätzlich auf die erteilte Vollmacht verlassen, solange sie nicht von Einschränkungen wissen.
Widerruf: Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit widerrufen, solange sie nicht „unwiderruflich“ ausgestaltet ist. Nach dem Widerruf verliert der Bevollmächtigte die Vertretungsmacht.

Vollmachten in besonderen Fällen
Bei der Vorsorgevollmacht tritt die Vertretungsmacht in Kraft, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird.
Eine postmortale Vollmacht wirkt erst nach dem Tod und dient häufig zur Nachlassverwaltung.
Transmortale Vollmachten bleiben sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam.

Im Wesentlichen dient die Vollmacht dazu, Vertretung und Handlungsmacht zu übertragen, sodass die bevollmächtigte Person Entscheidungen treffen oder Rechtsgeschäfte abschließen kann, ohne dass der Vollmachtgeber selbst anwesend sein muss.

Die gängigsten Arten von Vollmachten heutzutage
Generalvollmacht: Umfassende Vertretungsbefugnis für alle rechtlichen Angelegenheiten, beispielsweise für geschäftliche und private Angelegenheiten. Die Generalvollmacht umfasst praktisch alle Entscheidungen und kann weitreichende Rechte und Pflichten beinhalten.
Spezialvollmacht: Diese Vollmacht ist auf eine bestimmte Handlung oder Entscheidung begrenzt, wie etwa den Kauf oder Verkauf eines bestimmten Objekts. Sie endet automatisch nach der Erledigung des spezifischen Anliegens.
Vorsorgevollmacht: Diese Vollmacht tritt nur in Kraft, wenn die bevollmächtigte Person aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Sie umfasst oft medizinische und finanzielle Belange.
Transmortale Vollmacht: Diese Vollmacht gilt über den Tod hinaus, also sowohl während der Lebzeiten als auch nach dem Tod. Sie gibt der bevollmächtigten Person das Recht, auch nach dem Tod der erteilenden Person Entscheidungen zu treffen und Handlungen auszuführen, etwa im Rahmen der Nachlassverwaltung.
Postmortale Vollmacht: Diese Vollmacht wird erst nach dem Tod der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers wirksam. Sie erlaubt der bevollmächtigten Person, erst nach dem Tod bestimmte Aufgaben zu übernehmen, zum Beispiel die Nachlassregelung.

Unterschied zwischen Vollmachten zu Lebzeiten und nach dem Tod
Zu Lebzeiten: Eine Vollmacht, die ausschließlich zu Lebzeiten gilt, wie eine General- oder Spezialvollmacht, endet automatisch mit dem Tod der bevollmächtigenden Person, es sei denn, sie wurde als „transmortal“ oder „postmortal“ ausgestellt.
Nach dem Tod: Die transmortale Vollmacht erlaubt der bevollmächtigten Person bereits vor und auch nach dem Tod im Namen der verstorbenen Person zu handeln. Eine postmortale Vollmacht hingegen ist so gestaltet, dass sie erst nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam wird und beispielsweise für die Nachlassverwaltung verwendet wird.
Die Vorsorgevollmacht ist speziell für den Fall der Geschäftsunfähigkeit während der Lebzeiten gedacht und hat grundsätzlich keine Wirkung über den Tod hinaus.

Ein einfaches Beispiel aus dem Alltag zeigt, wie sinnvoll es ist, sich frühzeitig mit der Erteilung einer Vollmacht beispielsweise für Bankgeschäfte und andere wichtige Angelegenheiten auseinanderzusetzen. Denn selbst in einer Ehe schützt die Partnerschaft nicht automatisch davor, dass im Todesfall finanzielle Angelegenheiten geregelt werden können. Oft wird ein Erbschein notwendig, dessen Beschaffung zeitaufwendig und kostenintensiv ist. Mit einer umfassenden Vollmacht – gültig bereits zu Lebzeiten und über den Tod hinaus – lassen sich solche Hürden vermeiden. Auch alltägliche Dinge wie der Zugriff auf ein Einzelbankkonto können schnell problematisch werden. Kreditkarten und EC-Karten, die auf den Namen des Verstorbenen ausgestellt sind, werden unabhängig von der Beziehung zum Verstorbenen gesperrt und sind nicht mehr nutzbar. Eine rechtzeitig ausgestellte Bankvollmacht schafft im Ernstfall wichtige Handlungsspielräume und kann Angehörigen viel unnötigen Aufwand ersparen.

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Susanne Kilian, Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht, Kitzingen
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„Die Schriftform ist bei vielen Vollmachten empfehlenswert, denn sie schafft schlichtweg Klarheit und dient im Zweifel als Beweis.“

Kugelschreiber in Dose warten auf Schreibeinsatz. Rechtsanwalt für Erbrecht und Familienrecht Kitzingen.

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