Kündigung und Arbeitsrecht – Der Fachanwalt für Arbeitsrecht macht den Unterschied
Eine Kündigung kann für Arbeitnehmer ein echter Albtraum sein. Plötzlich steht nicht nur der Job, sondern oft auch die finanzielle Sicherheit und das persönliche Wohlbefinden auf dem Spiel. Neben den drohenden finanziellen Unsicherheiten entsteht oft eine starke emotionale Belastung. Manche Arbeitgeber greifen sogar zu taktischen Maßnahmen, die Arbeitnehmer einschüchtern sollen. In einer solchen Situation ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und die eigenen Rechte zu kennen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist hierbei ein unverzichtbarer Partner. Er klärt nicht nur die rechtliche Lage, sondern unterstützt den Arbeitnehmer dabei, gegen unfaire Kündigungen vorzugehen, Ansprüche durchzusetzen und mögliche Fehler oder Versäumnisse des Arbeitgebers aufzudecken. Der Fachanwalt wird die Interessen seines Mandanten professionell und kompetent vertreten und ihm helfen, seine Rechte zu wahren.
Prüfung der Kündigung
Formelle Voraussetzungen: Wurde die Kündigung schriftlich ausgesprochen? Wurde die Kündigungsfrist eingehalten? Ist die Kündigung ordnungsgemäß zugegangen?
Kündigungsgrund: Hat der Arbeitgeber einen rechtlich anerkannten Kündigungsgrund angegeben, wie betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe?
Besonderer Kündigungsschutz: Besteht für den Arbeitnehmer ein besonderer Kündigungsschutz, zum Beispiel aufgrund von Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsratstätigkeit oder Elternzeit?
Beratung über rechtliche Optionen
Erhebung einer Kündigungsschutzklage: Der Arbeitnehmer kann innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht Klage einreichen.
Abfindung: Oft ist der Arbeitgeber bereit, im Rahmen eines Vergleichs eine Abfindung zu zahlen, um einen langwierigen Prozess zu vermeiden.
Einigungsversuche: Der Anwalt berät auch über außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag.
Erhebung der Kündigungsschutzklage
Klageschrift formulieren und einreichen: Die Klage muss fristgerecht beim Arbeitsgericht eingereicht werden, um die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen.
Vertretung vor Gericht: Der Anwalt vertritt den Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess und verhandelt mit dem Arbeitgeber und dessen Anwalt vor Gericht.
Beweissicherung: Falls es notwendig ist, bestimmte Umstände zu beweisen (zum Beispiel eine fehlerhafte Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung), wird der Anwalt Beweise sammeln und vorlegen.
Verhandlungen über Abfindung und Aufhebungsvertrag
Verhandlungsgeschick: Der Anwalt wird versuchen, eine möglichst hohe Abfindung für den Arbeitnehmer zu erzielen.
Beratung zu den Vertragsbedingungen: Der Anwalt stellt sicher, dass der Arbeitnehmer in einem Aufhebungsvertrag keine nachteiligen Regelungen akzeptiert, wie etwa Sperrfristen für das Arbeitslosengeld.
Vertretung in besonderen Fällen des Kündigungsschutzes
Kündigung während der Probezeit: Auch in der Probezeit gibt es Schutzmechanismen, die der Anwalt prüfen kann.
Fristlose Kündigung: Der Anwalt prüft die Dringlichkeit und die Begründung der fristlosen Kündigung genau.
Kündigung in Kleinbetrieben: Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz in Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern nicht greift, können allgemeine Schutzvorschriften, wie das Willkürverbot, zur Anwendung kommen.
Beratung zu Arbeitslosengeld und Sperrzeiten
Ein Anwalt kann dem Arbeitnehmer auch dabei helfen, Ansprüche gegenüber der Agentur für Arbeit durchzusetzen.
Neben der Verteidigung gegen die Kündigung kann der Anwalt weitere Ansprüche geltend machen
Resturlaub: Anspruch auf Auszahlung von nicht genommenem Urlaub.
Überstundenvergütung: Anspruch auf Ausgleich von geleisteten Überstunden.
Arbeitszeugnis: Anspruch auf ein wohlwollendes und qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Gerade im Zusammenhang mit einer Kündigung im Arbeitsrecht versuchen manche Arbeitgeber mit bestimmten Formulierungen im Arbeitszeugnis sprichwörtlich „nachzutreten“. Häufig führen bereits die Formulierungen im Zeugnis zu langwierigen Auseinandersetzungen und rechtlichen Streitigkeiten im Rahmen der Kündigung. Aber auch das müssen Sie sich letztendlich nicht gefallen lassen.
Ein Rechtsanwalt spielt eine zentrale Rolle beim Schutz der Rechte von Arbeitnehmern im Falle einer drohenden oder bereits ausgesprochenen Kündigung. Er überprüft die Rechtmäßigkeit der Kündigung, vertritt den Arbeitnehmer vor Gericht und verhandelt, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Rasches Handeln ist entscheidend, da die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage lediglich drei Wochen beträgt.
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Sabrina Jost, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kitzingen
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