Verkehrsrecht 2024: Seit dem 01. Oktober nur noch Winterreifen mit dem Alpine-Symbol erlaubt 

Erschienen am: 2. Oktober 2024

Alpine-Symbol. Verbindliches Erkennungsmerkmal für Winterreifen. Verkehrsrecht Winterreifen. Kennzeichnungspflicht.Seit dem 1. Oktober 2024 ist das Alpine-Symbol, eine Schneeflocke im Bergmotiv, das einzige verbindliche Erkennungsmerkmal für Winterreifen in Deutschland. Damit endet die Gültigkeit der bisherigen „M+S“-Markierung (Matsch und Schnee). Wer auf winterlichen Straßen unterwegs ist, muss ab jetzt darauf achten, dass seine Reifen dieses Symbol tragen. Diese Änderung soll für mehr Klarheit und erhöhte Sicherheit sorgen, da die neue Kennzeichnung strengere Prüfkriterien erfüllt.

Strengere Prüfkriterien: Das Alpine-Symbol als Qualitätssiegel
Im Gegensatz zur alten „M+S“-Markierung unterliegt das Alpine-Symbol strengeren und einheitlichen Tests. Nur Reifen, die nachweislich den Anforderungen für winterliche Straßenverhältnisse wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte gewachsen sind, erhalten auch das neue Symbol. Dadurch wird sichergestellt, dass die Reifen optimal auf die Herausforderungen des Winters vorbereitet sind.

Verpflichtend bei winterlichen Bedingungen: Winterreifen in Deutschland
Die Einführung des Alpine-Symbols knüpft an die bestehende Winterreifenpflicht in Deutschland an. Diese situative Pflicht bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis oder Schneematsch Winterreifen vorgeschrieben sind – unabhängig von der Jahreszeit. Mit der neuen Kennzeichnung wird es einfacher, die richtigen Reifen zu erkennen und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Alpine-Symbol seit dem 1. Oktober 2024 verbindlich für Winterreifen vorgeschrieben
Ab dem 1. Oktober 2024 dürfen nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol als Winterreifen verwendet werden. Die alte „M+S“-Markierung hat ihre Gültigkeit verloren. Wer weiterhin Reifen ohne das Alpine-Symbol nutzt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch die eigene Sicherheit auf winterlichen Straßen.

Mehr zu diesem Thema:
Alpine-Symbol – Das Erkennungsmerkmal für Winterreifen

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Thomas Böh von Rostkron, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und Speditionsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht | Straf – und Ordnungswidrigkeitenrecht | Transport- und Speditionsrecht | Energiewirtschaftsrecht

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