Umfangreiche KI-Datennutzung durch Meta – Widerspruch noch bis 26. Mai 2025 möglich
Ab dem 27. Mai 2025 beginnt der US-Konzern Meta (u. a. Facebook, Instagram, WhatsApp) damit, öffentlich zugängliche Inhalte europäischer Nutzerinnen und Nutzer über 18 Jahren zum Training eigener Systeme für Künstliche Intelligenz (KI) zu verwenden. Wer dies nicht wünscht, muss bis spätestens 26. Mai 2025 über die sogenannte Opt-out-Option aktiv widersprechen.
Was ist geplant?
Meta hat Teile des KI-Assistenten Meta AI bereits in Facebook, Instagram und WhatsApp integriert. Zur Weiterentwicklung dieser Systeme sollen künftig auch Nutzerdaten aus öffentlichen Beiträgen herangezogen werden, darunter:
– öffentliche Beiträge, Fotos und Videos
– Namen, Benutzernamen und Profilbilder
– Kommentare unter öffentlichen Beiträgen
– Aktivitäten in öffentlichen Gruppen
– Bewertungen auf dem Facebook Marketplace
Nicht betroffen sind private Nachrichten über WhatsApp und den Facebook Messenger, da diese durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt und als nicht öffentlich deklariert sind. Nachrichten an Meta AI, etwa in Gruppenchats oder über Direktnachrichten (beispielsweise in WhatsApp), sollen hingegen für Trainingszwecke verwendet werden.
Was bedeutet das für Sie?
Keine Rücknahme möglich: Wurden Ihre Daten einmal für das KI-Training verwendet, können sie nicht mehr gelöscht oder entfernt werden – selbst dann nicht, wenn Sie Ihren Account später löschen.
Dauerhafte Nutzung Ihrer Inhalte: Meta kann Ihre öffentlich sichtbaren Beiträge und Aktivitäten dauerhaft analysieren und verwenden.
Mögliche Verwendung durch Dritte: Die Daten könnten – ohne zusätzliche Vergütung oder Transparenz – auch für Werbung, Produktentwicklung oder Verhaltensanalysen eingesetzt werden.
Beeinträchtigung der digitalen Identität: Ihr persönlicher Stil könnte durch KI reproduziert werden, etwa in automatisch generierten Texten oder Bildern.
Der Widerspruch muss bis zum 26. Mai 2025 aktiv über die Opt-out-Option erfolgen. Wer nicht widerspricht, stimmt automatisch zu. Ein späterer Widerspruch wirkt nicht rückwirkend: Bereits genutzte Daten bleiben im System. Nur Inhalte, die nach dem Widerspruch veröffentlicht werden, sind ausgenommen. Wer das verhindern möchte, muss rechtzeitig aktiv widersprechen.
Wie Sie widersprechen können
Der Widerspruch muss über ein Online-Formular bei Meta eingereicht werden. Wichtig: Sind Ihre Facebook- und Instagram-Konten nicht verknüpft, müssen Sie für jedes Konto separat widersprechen. Meta stellt die entsprechenden Links im Hilfe- und Supportbereich bereit. Meta verwendet ein Opt-out-Verfahren: Wenn Sie nicht aktiv widersprechen, gilt Ihre Zustimmung zur Nutzung Ihrer öffentlichen Inhalte für das KI-Training als erteilt. Wer dies verhindern möchte, muss bis spätestens 26. Mai 2025 tätig werden.
Falls Sie widersprechen möchten, loggen Sie sich bei Facebook und/oder Instagram ein und rufen Sie das jeweilige Formular auf:
Instagram-Widerspruchsformular
– Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.
– Widersprechen Sie, eine Begründung ist nicht erforderlich.
Falls die Links Sie nicht direkt zu den entsprechenden Seiten führen, suchen Sie in den Einstellungen einfach nach den Schlagworten „Datenschutzrichtlinie“ bzw. „Widerspruchsrecht“, um die Hilfeseiten zu finden. WhatsApp ist grundsätzlich als nicht öffentlich definiert – die Inhalte sind durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt. Ausgenommen sind jedoch Nachrichten, die Sie direkt an den KI-Chatbot von Meta senden, sowie Unterhaltungen, in denen der KI-Assistent hinzugefügt wurde. Diese Inhalte könnten für das Training der KI verwendet werden.
Welche Daten sind betroffen?
Meta erfasst sämtliche Inhalte, die öffentlich zugänglich sind oder von Nutzerinnen und Nutzern als „öffentlich“ gekennzeichnet wurden. Dies umfasst sowohl grundlegende Informationen als auch Interaktionen auf der Plattform. Im Einzelnen sind folgende Daten betroffen:
– Name
– Alias
– Weitere Accounts
– Facebook- und Instagram-Benutzername
– Profilbild
– Öffentliche Profilinformationen
– Beiträge in öffentlichen Gruppen
– Aktivitäten auf Facebook-Seiten
– Interaktionen in öffentlichen Kanälen
– Kommentare unter öffentlichen Beiträgen
– Reaktionen (Likes, etc.) auf öffentliche Inhalte
– Öffentliche Beiträge und Status-Updates
– Öffentlich geteilte Fotos und deren Bildunterschriften
– Öffentlich geteilte Videos
– Öffentliche Storys und Reels
Die Nutzung öffentlich geteilter Inhalte ist besonders umfangreich und umfasst Beiträge, Fotos einschließlich Bildunterschriften sowie Videos. Auch Kommentare unter öffentlichen Beiträgen fließen in das KI-Training ein. Dadurch erhält Meta Zugriff auf einen umfangreichen Datenbestand, der unter Umständen mehrere Jahre persönlicher Online-Aktivität abbildet.
Zählen Inhalte aus geschlossenen Gruppen als öffentliche Daten?
Nach aktuellem Stand gelten Inhalte aus nicht öffentlichen bzw. geschlossenen Gruppen nicht als öffentlich und sollen nicht für das KI-Training verwendet werden.
Öffentliche Gruppen: Inhalte sind für alle sichtbar – auch ohne Mitgliedschaft. Beiträge, Kommentare und sonstige Interaktionen dürfen laut Meta für das KI-Training genutzt werden.
Geschlossene oder private Gruppen: Inhalte sind nur für Gruppenmitglieder sichtbar und gelten daher nicht als öffentlich. Sie sollen nicht in das Training der KI einfließen.
Achtung: Wird ein Inhalt aus einer geschlossenen Gruppe manuell öffentlich geteilt (z. B. auf dem eigenen Profil), kann er dennoch vom KI-System erfasst werden. Zudem könnten zukünftige Änderungen der Datenschutzrichtlinien von Meta die Nutzungskriterien beeinflussen.
Mehr zu diesem Thema finden Sie hier:
Bayerischer Rundfunk:
Meta nutzt Ihre Daten zum KI-Training: So kann man widersprechen
Norddeutscher Rundfunk:
So verhindert ihr, dass der Meta-Konzern eure Daten für seine KI nutzt
Westdeutscher Rundfunk:
So verhindert ihr, dass der Meta-Konzern eure Daten für seine KI nutzt
Stiftung Warentest:
Meta darf Nutzerdaten für KI verwenden – so widersprechen Sie
Verbraucherzentrale Bundesverband Berlin:
„Meta AI“ bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie
Weitere spannende Beiträge finden Sie direkt hier:
Recht | Region | Ratgeber
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Thomas Böh von Rostkron, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und Speditionsrecht, Kitzingen
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„Umfangreiche KI-Datennutzung durch Meta – Widerspruch noch bis 26. Mai 2025 möglich“

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Ab dem 27. Mai 2025 beginnt der US-Konzern Meta (u. a. Facebook, Instagram, WhatsApp) damit, öffentlich zugängliche Inhalte europäischer Nutzerinnen und Nutzer über 18 Jahren zum Training eigener Systeme für Künstliche Intelligenz (KI) zu verwenden. Wer dies nicht wünscht, muss bis spätestens 26. Mai 2025 über die sogenannte Opt-out-Option aktiv widersprechen.
Was ist geplant?
Meta hat Teile des KI-Assistenten Meta AI bereits in Facebook, Instagram und WhatsApp integriert. Zur Weiterentwicklung dieser Systeme sollen künftig auch Nutzerdaten aus öffentlichen Beiträgen herangezogen werden, darunter:
– öffentliche Beiträge, Fotos und Videos
– Namen, Benutzernamen und Profilbilder
– Kommentare unter öffentlichen Beiträgen
– Aktivitäten in öffentlichen Gruppen
– Bewertungen auf dem Facebook Marketplace
Nicht betroffen sind private Nachrichten über WhatsApp und den Facebook Messenger, da diese durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt und als nicht öffentlich deklariert sind. Nachrichten an Meta AI, etwa in Gruppenchats oder über Direktnachrichten (beispielsweise in WhatsApp), sollen hingegen für Trainingszwecke verwendet werden.
Was bedeutet das für Sie?
Keine Rücknahme möglich: Wurden Ihre Daten einmal für das KI-Training verwendet, können sie nicht mehr gelöscht oder entfernt werden – selbst dann nicht, wenn Sie Ihren Account später löschen.
Dauerhafte Nutzung Ihrer Inhalte: Meta kann Ihre öffentlich sichtbaren Beiträge und Aktivitäten dauerhaft analysieren und verwenden.
Mögliche Verwendung durch Dritte: Die Daten könnten – ohne zusätzliche Vergütung oder Transparenz – auch für Werbung, Produktentwicklung oder Verhaltensanalysen eingesetzt werden.
Beeinträchtigung der digitalen Identität: Ihr persönlicher Stil könnte durch KI reproduziert werden, etwa in automatisch generierten Texten oder Bildern.
Der Widerspruch muss bis zum 26. Mai 2025 aktiv über die Opt-out-Option erfolgen. Wer nicht widerspricht, stimmt automatisch zu. Ein späterer Widerspruch wirkt nicht rückwirkend: Bereits genutzte Daten bleiben im System. Nur Inhalte, die nach dem Widerspruch veröffentlicht werden, sind ausgenommen. Wer das verhindern möchte, muss rechtzeitig aktiv widersprechen.
Wie Sie widersprechen können
Der Widerspruch muss über ein Online-Formular bei Meta eingereicht werden. Wichtig: Sind Ihre Facebook- und Instagram-Konten nicht verknüpft, müssen Sie für jedes Konto separat widersprechen. Meta stellt die entsprechenden Links im Hilfe- und Supportbereich bereit. Meta verwendet ein Opt-out-Verfahren: Wenn Sie nicht aktiv widersprechen, gilt Ihre Zustimmung zur Nutzung Ihrer öffentlichen Inhalte für das KI-Training als erteilt. Wer dies verhindern möchte, muss bis spätestens 26. Mai 2025 tätig werden.
Falls Sie widersprechen möchten, loggen Sie sich bei Facebook und/oder Instagram ein und rufen Sie das jeweilige Formular auf:
Instagram-Widerspruchsformular
– Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.
– Widersprechen Sie, eine Begründung ist nicht erforderlich.
Falls die Links Sie nicht direkt zu den entsprechenden Seiten führen, suchen Sie in den Einstellungen einfach nach den Schlagworten „Datenschutzrichtlinie“ bzw. „Widerspruchsrecht“, um die Hilfeseiten zu finden. WhatsApp ist grundsätzlich als nicht öffentlich definiert – die Inhalte sind durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt. Ausgenommen sind jedoch Nachrichten, die Sie direkt an den KI-Chatbot von Meta senden, sowie Unterhaltungen, in denen der KI-Assistent hinzugefügt wurde. Diese Inhalte könnten für das Training der KI verwendet werden.
Welche Daten sind betroffen?
Meta erfasst sämtliche Inhalte, die öffentlich zugänglich sind oder von Nutzerinnen und Nutzern als „öffentlich“ gekennzeichnet wurden. Dies umfasst sowohl grundlegende Informationen als auch Interaktionen auf der Plattform. Im Einzelnen sind folgende Daten betroffen:
– Name
– Alias
– Weitere Accounts
– Facebook- und Instagram-Benutzername
– Profilbild
– Öffentliche Profilinformationen
– Beiträge in öffentlichen Gruppen
– Aktivitäten auf Facebook-Seiten
– Interaktionen in öffentlichen Kanälen
– Kommentare unter öffentlichen Beiträgen
– Reaktionen (Likes, etc.) auf öffentliche Inhalte
– Öffentliche Beiträge und Status-Updates
– Öffentlich geteilte Fotos und deren Bildunterschriften
– Öffentlich geteilte Videos
– Öffentliche Storys und Reels
Die Nutzung öffentlich geteilter Inhalte ist besonders umfangreich und umfasst Beiträge, Fotos einschließlich Bildunterschriften sowie Videos. Auch Kommentare unter öffentlichen Beiträgen fließen in das KI-Training ein. Dadurch erhält Meta Zugriff auf einen umfangreichen Datenbestand, der unter Umständen mehrere Jahre persönlicher Online-Aktivität abbildet.
Zählen Inhalte aus geschlossenen Gruppen als öffentliche Daten?
Nach aktuellem Stand gelten Inhalte aus nicht öffentlichen bzw. geschlossenen Gruppen nicht als öffentlich und sollen nicht für das KI-Training verwendet werden.
Öffentliche Gruppen: Inhalte sind für alle sichtbar – auch ohne Mitgliedschaft. Beiträge, Kommentare und sonstige Interaktionen dürfen laut Meta für das KI-Training genutzt werden.
Geschlossene oder private Gruppen: Inhalte sind nur für Gruppenmitglieder sichtbar und gelten daher nicht als öffentlich. Sie sollen nicht in das Training der KI einfließen.
Achtung: Wird ein Inhalt aus einer geschlossenen Gruppe manuell öffentlich geteilt (z. B. auf dem eigenen Profil), kann er dennoch vom KI-System erfasst werden. Zudem könnten zukünftige Änderungen der Datenschutzrichtlinien von Meta die Nutzungskriterien beeinflussen.
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Bayerischer Rundfunk:
Meta nutzt Ihre Daten zum KI-Training: So kann man widersprechen
Norddeutscher Rundfunk:
So verhindert ihr, dass der Meta-Konzern eure Daten für seine KI nutzt
Westdeutscher Rundfunk:
So verhindert ihr, dass der Meta-Konzern eure Daten für seine KI nutzt
Stiftung Warentest:
Meta darf Nutzerdaten für KI verwenden – so widersprechen Sie
Verbraucherzentrale Bundesverband Berlin:
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Thomas Böh von Rostkron, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und Speditionsrecht, Kitzingen
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