Die Düsseldorfer Tabelle – Relevante Berechnungsgrundlage für Unterhaltsansprüche

Erschienen am: 14. August 2024

Susanne Kilian, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwältin für Familienrecht sowie für VerkehrsrechtDie Düsseldorfer Tabelle ist ein wesentliches Hilfsmittel im deutschen Familienrecht, insbesondere bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen. Sie dient als relevante Berechnungsgrundlage, ist jedoch nicht gesetzlich verankert. Sie wurde 1962 vom Düsseldorfer Familiengericht eingeführt und hat sich seitdem als Standard für die Ermittlung von Unterhaltsbeträgen bundesweit etabliert. Die Tabelle dient dazu, eine gerechte und nachvollziehbare Grundlage für die Berechnung von Kindesunterhalt zu schaffen, indem sie verschiedene Faktoren wie das Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie die Anzahl und das Alter der unterhaltsberechtigten Personen berücksichtigt.

Einteilung der Einkommensstufen und der Bedarfssätze
Die Tabelle ist in mehrere Einkommensstufen unterteilt. Jede Stufe gibt an, wie viel Unterhalt in Abhängigkeit vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu zahlen ist. Zudem werden die Bedürfnisse der unterhaltsberechtigten Personen in unterschiedlichen Altersgruppen berücksichtigt. So gibt es beispielsweise unterschiedliche Bedarfssätze für Kinder bis sechs Jahre, zwischen sechs und elf Jahren, für Jugendliche zwischen zwölf und siebzehn Jahren sowie für junge Erwachsene ab achtzehn Jahren.

Abzüge, Selbstbehalt, Einkommen
Ein wesentlicher Aspekt der Düsseldorfer Tabelle ist die Berücksichtigung von Abzügen. Dazu zählen unter anderem Sozialabgaben und Steuern, die vom Bruttoeinkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden, ebenso wie Abzüge für Alters- und Vermögensvorsorge. Auf diese Weise wird der tatsächlich zur Verfügung stehende Betrag für die Unterhaltsberechnung ermittelt. Dieser Betrag wird auch als unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen bezeichnet. Zudem gibt es den sogenannten Selbstbehalt, den der Unterhaltspflichtige mindestens für sich selbst behalten muss. Dieser Selbstbehalt kann je nach Erwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen variieren.

Jährliche Aktualisierung
Es ist wichtig, auf die Aktualität der Tabelle zu achten, da sie regelmäßig angepasst wird, um den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen gerecht zu werden. Bei der Berechnung des Unterhalts muss das genaue Einkommen des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt werden, einschließlich aller relevanten Einkommensarten wie Grundgehalt, mögliche Boni sowie anderer Einkommensquellen z. B. Mieteinnahmen.

Besonderheiten werden berücksichtigt
Des Weiteren werden besondere Umstände wie hohe Krankheitskosten oder besondere Bedürfnisse eines Kindes berücksichtigt und können ebenfalls eine Anpassung des Unterhaltsbetrages erfordern. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen. Darüber hinaus ist es wichtig, den Selbstbehalt korrekt zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass der Unterhaltspflichtige nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Schließlich sollten auch aktuelle Entwicklungen im Familienrecht beachtet werden, da Änderungen in der Rechtsprechung oder gesetzlichen Vorgaben die Berechnung des Unterhalts beeinflussen können.

Die Düsseldorfer Tabelle bietet eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen. Sie ist jedoch nur ein Teil des rechtlichen Rahmens. Bei komplexeren Fällen oder Unsicherheiten kann es ratsam sein, sich von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen.

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Kindesunterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle – Höhere Sätze und angepasste Bedarfskontrollbeträge

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Susanne Kilian, Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht, Kitzingen
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