Europawahl 2024: Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

Erschienen am: 22. Mai 2024

Frank Barthel, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwalt für StrafrechtVom 6. bis 9. Juni 2024 findet zum zehnten Mal die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Diese Wahl folgt hierbei nicht einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern richtet sich nach den nationalen Wahlgesetzen der einzelnen Mitgliedsstaaten. In Deutschland regeln beispielsweise das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung den Ablauf dieser Wahl, die alle fünf Jahre stattfindet.

Wer ist wahlberechtigt?
Alle deutschen Staatsbürger gemäß Artikel 116, Absatz 1 des Grundgesetzes sind wahlberechtigt, ebenso wie alle EU-Bürger, die in Deutschland ansässig sind. Zum ersten Mal dürfen nun 2024 auch Unionsbürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr an der Wahl teilnehmen. Allein in Deutschland sind dabei über 66 Millionen Menschen wahlberechtigt, EU-weit sind es sogar rund 350 Millionen.

Was macht das Europäische Parlament eigentlich?
Gemeinsam mit den Vertretern der EU-Länder gestalten und verabschieden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments neue Gesetze. Diese Gesetze beeinflussen zahlreiche Bereiche des Lebens in der Europäischen Union, darunter Wirtschaft, Armutsbekämpfung, Umweltschutz und Sicherheit. Das Europäische Parlament verabschiedet EU-Rechtsvorschriften in Zusammenarbeit mit dem Rat der EU, basierend auf Vorschlägen der Europäischen Kommission. Das Parlament trifft Entscheidungen über internationale Abkommen und Erweiterungen. Es überprüft das Arbeitsprogramm der Kommission und fordert diese auf, Rechtsvorschriften vorzuschlagen.

Die Aufgaben des Europäischen Parlaments
Kontrolle: Das Parlament übt demokratische Kontrolle über alle EU-Organe aus. Es wählt den Präsidenten der Kommission und stimmt über die Kommission als Ganzes ab. Es hat die Befugnis, ein Misstrauensvotum durchzuführen, das zur Rücktrittsforderung der Kommission führen kann. Das Parlament genehmigt die Ausgaben aus dem EU-Haushalt und prüft Petitionen sowie die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen. Es erörtert die Währungspolitik mit der Europäischen Zentralbank, befragt die Kommission und den Rat und überwacht Wahlen.
Haushalt: Das Europäische Parlament stellt den EU-Haushaltsplan auf. Es genehmigt den langfristigen EU-Haushalt, den sogenannten „mehrjährigen Finanzrahmen“.
Zusammensetzung: Die Anzahl der Abgeordneten pro Land ist grob proportional zur Einwohnerzahl, jedoch mit degressiver Verteilung: Kein Land darf weniger als sechs oder mehr als 96 Abgeordnete haben. Die maximale Gesamtzahl der Abgeordneten beträgt 750 (zuzüglich des Präsidenten/der Präsidentin). Die Abgeordneten bilden Fraktionen nicht basierend auf ihrer Staatsangehörigkeit.

Weitere Informationen rund um die Wahl zum Europäischen Parlament finden Sie hier:
Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
Europawahlgesetz (EuWG)
Das Europäische Parlament
Europawahl findet am 9. Juni 2024 statt
Europawahl 2024

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Frank Barthel, Fachanwalt für Strafrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Strafverteidigungen | Mietrecht | Arbeitsrecht | Allgemeines Zivilrecht

„Europawahl 2024: Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024“

Moderne Justitia, römische Göttin der Gerechtigkeit. In einer Hand die Waagschale, in der anderen Hand das Schwert.

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