Besteht ein Anspruch auf klare und verständliche Sprache in Deutschland?

Erschienen am: 30. Januar 2025

Thomas Böh von Rostkron, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und SpeditionsrechtIn Deutschland gibt es durchaus einen klaren Anspruch darauf, dass Informationen – besonders in rechtlichen oder vertraglichen Kontexten – in verständlicher Form und auf Deutsch dargelegt werden. Dieser Anspruch ist verankert und betrifft insbesondere Verbraucherrechte, behördliche Mitteilungen und Verträge.

Recht auf Verständlichkeit und Verbraucherrechte
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben Verbraucher das Recht, über Vertragsbedingungen und andere wichtige Informationen in einer verständlichen Sprache informiert zu werden. Dies ist besonders relevant bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Verträgen. In § 305c BGB wird explizit geregelt, dass unklare oder missverständliche Klauseln zu Lasten des Verfassers ausgelegt werden. Das bedeutet, dass schwer verständliche Formulierungen im Zweifelsfall nicht im Interesse des Verwenders (z.B. eines Unternehmens) interpretiert werden.

Verpflichtung zur Verwendung der deutschen Sprache
Die deutsche Sprache ist in Deutschland Amtssprache. Daher ist es üblich und erforderlich, dass Verträge, behördliche Mitteilungen und andere formelle Dokumente in deutscher Sprache abgefasst sind. Verbraucher und Bürger können darauf bestehen, dass alle relevanten Informationen in Deutsch bereitgestellt werden. Dies gilt insbesondere für offizielle Mitteilungen von Behörden und Vertragserklärungen, die in rechtlichen Angelegenheiten eine Rolle spielen.

Klarheit und Transparenz in rechtlichen Dokumenten
Ein weiteres wichtiges Prinzip ist die Verpflichtung zur Klarheit in der Sprache. Laut dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und der Verbraucherschutzrichtlinie der EU müssen rechtliche Dokumente in einer klaren und transparenten Form abgefasst sein. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Kunden nicht durch unverständliche oder verschachtelte Formulierungen zu verwirren. Dies bedeutet, dass beispielsweise Vertragsbedingungen in einer Sprache formuliert sein müssen, die für den Durchschnittsbürger verständlich ist.
Wird dieser Standard nicht eingehalten, können diese Klauseln im Streitfall zu Ungunsten des Unternehmens ausgelegt werden.

Beispiele
Verbraucherverträge: Wenn ein Unternehmen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln verwendet, die für den Verbraucher schwer verständlich sind, kann dieser bei Unklarheiten rechtlich geschützt werden. Solche Klauseln dürfen nicht im Sinne des Unternehmens ausgelegt werden.
Amtliche Schreiben: Behörden sind verpflichtet, Bescheide und andere Mitteilungen in verständlicher Sprache zu verfassen. Auch hier dürfen keine Fachbegriffe oder komplizierten Ausdrücke verwendet werden, die für den Durchschnittsbürger schwer nachvollziehbar sind.

Fazit?
In Deutschland hat jeder das Recht, wichtige Informationen – sei es in Verträgen, amtlichen Schreiben oder anderen rechtlichen Mitteilungen – in deutscher Sprache und in verständlicher Form zu erhalten. Gesetzlich geregelt ist dies durchaus im BGB und weiteren relevanten Verbraucherschutzgesetzen. Ein Anspruch auf Klarheit und Verständlichkeit ist somit nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit, sondern auch eine rechtliche Grundlage, die dem Schutz des Verbrauchers dient.

Einige Beispiele, die den Anspruch auf klare und verständliche Sprache in Deutschland stützen, mit einer kurzen Erklärung:

§ 305c Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die unklar oder missverständlich sind, werden im Zweifel zulasten des Verwenders ausgelegt.

§ 307 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Bestimmungen in Verträgen mit Verbrauchern sind unwirksam, wenn sie den Verbraucher unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann auch durch unverständliche Klauseln entstehen.

§ 119 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Ein Vertrag kann angefochten werden, wenn er auf einem Irrtum beruht. Unklare Sprache kann einen solchen Irrtum fördern.

§ 41 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz)
Bescheide und behördliche Mitteilungen müssen so formuliert sein, dass sie für den Adressaten verständlich sind.

Art. 23 GG (Grundgesetz)
In Verbindung mit EU-Verbraucherschutzrichtlinien verpflichtet dieser Artikel Deutschland zur Umsetzung europäischer Vorgaben. Diese enthalten klare Regeln zur Transparenz und Verständlichkeit von Verbraucherinformationen.

§ 5 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)
Informationen dürfen nicht irreführend sein; dazu gehört auch, dass sie klar und verständlich formuliert sein müssen.

Diese Vorschriften zeigen, dass der Anspruch auf klare und verständliche Sprache vielfach rechtlich verankert und für verschiedene Bereiche des täglichen Lebens relevant ist.

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Thomas Böh von Rostkron, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und Speditionsrecht, Kitzingen
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