Die Düsseldorfer Tabelle – Was sie ist und wie sie funktioniert

Erschienen am: 29. Juli 2025

Rechtsanwaeltin Susanne Kilian - Kilian und Kollegen - Bismarckstraße 16 - 97318 Kitzingen - Telefonnummer: 09321 920662 sowie 09321 6113Die Düsseldorfer Tabelle ist eine in Deutschland anerkannte Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie dient als zentrale Orientierungshilfe für Gerichte, Jugendämter, Anwältinnen und Anwälte sowie betroffene Eltern, wenn es darum geht, die angemessene Höhe des Unterhalts für ein Kind zu ermitteln. Dabei geht es in erster Linie um den sogenannten Barunterhalt – also den Geldbetrag, den der Elternteil zahlen muss, bei dem das Kind nicht lebt.

Ursprung und rechtliche Einordnung
Die Düsseldorfer Tabelle wurde 1962 vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingeführt und hat sich seitdem bundesweit als eine Art Standard etabliert. Sie wird regelmäßig – meist zum Jahresanfang – gemeinsam mit dem Deutschen Familiengerichtstag und anderen Oberlandesgerichten überarbeitet. Und auch wenn die Tabelle keine Gesetzeskraft hat, gilt sie in der Praxis als durchaus verbindliche Orientierung für die Bemessung des Kindesunterhalts. Wobei es zu beachten gilt, dass die Tabelle keine gesetzliche Vorschrift ist, sondern eine sogenannte richterliche Leitlinie. Sie entfaltet aber eine hohe faktische Bindungswirkung, da sich die Gerichte in Unterhaltsverfahren regelmäßig an ihr orientieren.

Zweck der Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle soll für Transparenz und Einheitlichkeit bei der Unterhaltsberechnung sorgen. Sie trägt dazu bei, dass die Höhe des Unterhalts nachvollziehbar und berechenbar ist – sowohl für die unterhaltspflichtige als auch für die betreuende Person. Ziel ist es, dem Kind einen angemessenen Lebensunterhalt zu sichern, der sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des unterhaltspflichtigen Elternteils orientiert.

So ist die Düsseldorfer Tabelle aufgebaut
Die Tabelle unterscheidet mehrere Einkommensgruppen des Unterhaltspflichtigen (beginnend bei monatlich 1.900 € netto) und Altersstufen des Kindes:
– 0–5 Jahre (1. Altersstufe)
– 6–11 Jahre (2. Altersstufe)
– 12–17 Jahre (3. Altersstufe)
ab 18 Jahren (4. Altersstufe – Volljährige)
Je höher das Einkommen, desto höher ist der in der Tabelle empfohlene Unterhalt. Mit zunehmendem Alter des Kindes steigt ebenfalls der Bedarf, da Kinder in höherem Alter in der Regel mehr Geld für Ernährung, Bildung, Kleidung oder Freizeit benötigen.

Beispiel zur Veranschaulichung
Ein unterhaltspflichtiger Elternteil hat ein monatliches Nettoeinkommen von 3.000 Euro und ein Kind im Alter von 10 Jahren (also in der zweiten Altersstufe). Laut Düsseldorfer Tabelle (Stand 2025) liegt der Regelbetrag bei etwa 622 Euro monatlich. Von diesem Betrag wird jedoch noch das hälftige Kindergeld abgezogen (bei minderjährigen Kindern), sodass sich der tatsächlich zu zahlende Unterhalt reduziert.

Selbstbehalt – der Schutz des Unterhaltspflichtigen
Eine wichtige Rolle spielt der sogenannte Selbstbehalt. Dieser Betrag steht dem unterhaltspflichtigen Elternteil mindestens zur eigenen Lebensführung zu und darf nicht angetastet werden. Aktuell (Stand 2025) liegt der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern bei 1.450 Euro (für Erwerbstätige). Nur Einkommen oberhalb dieser Grenze kann für Unterhaltszahlungen herangezogen werden.

Was passiert bei Uneinigkeit oder Änderungen?
Wenn sich die Eltern nicht über die Höhe des Kindesunterhalts einigen können, entscheidet das Familiengericht. Dabei orientieren sich die Richterinnen und Richter in der Regel an der Düsseldorfer Tabelle. Auch das Jugendamt kann unterstützend tätig werden, etwa durch die sogenannte Beurkundung eines Unterhaltstitels.
Sollte sich das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils wesentlich ändern – etwa durch Arbeitslosigkeit, Gehaltserhöhung oder neue familiäre Verpflichtungen – kann der Unterhalt angepasst werden. Hierzu muss in der Regel ein entsprechender Antrag gestellt oder eine neue Vereinbarung getroffen werden.

Zusammenfassung
Die Düsseldorfer Tabelle ist ein bewährtes Instrument zur fairen und transparenten Berechnung des Kindesunterhalts. Sie bietet eine verlässliche Orientierung, indem sie sowohl das Einkommen des Unterhaltspflichtigen als auch das Alter des Kindes berücksichtigt. Auch wenn sie keine gesetzliche Vorschrift ist, findet sie bundesweit Anwendung und trägt wesentlich zur Rechtssicherheit in Unterhaltsfragen bei.

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Düsseldorfer Tabelle
Deutscher Familiengerichtstag
Kindesunterhalt (Deutschland)
Oberlandesgericht

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Ursprung und rechtliche Einordnung
Die Düsseldorfer Tabelle wurde 1962 vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingeführt und hat sich seitdem bundesweit als eine Art Standard etabliert. Sie wird regelmäßig – meist zum Jahresanfang – gemeinsam mit dem Deutschen Familiengerichtstag und anderen Oberlandesgerichten überarbeitet. Und auch wenn die Tabelle keine Gesetzeskraft hat, gilt sie in der Praxis als durchaus verbindliche Orientierung für die Bemessung des Kindesunterhalts. Wobei es zu beachten gilt, dass die Tabelle keine gesetzliche Vorschrift ist, sondern eine sogenannte richterliche Leitlinie. Sie entfaltet aber eine hohe faktische Bindungswirkung, da sich die Gerichte in Unterhaltsverfahren regelmäßig an ihr orientieren.

Zweck der Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle soll für Transparenz und Einheitlichkeit bei der Unterhaltsberechnung sorgen. Sie trägt dazu bei, dass die Höhe des Unterhalts nachvollziehbar und berechenbar ist – sowohl für die unterhaltspflichtige als auch für die betreuende Person. Ziel ist es, dem Kind einen angemessenen Lebensunterhalt zu sichern, der sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des unterhaltspflichtigen Elternteils orientiert.

So ist die Düsseldorfer Tabelle aufgebaut
Die Tabelle unterscheidet mehrere Einkommensgruppen des Unterhaltspflichtigen (beginnend bei monatlich 1.900 € netto) und Altersstufen des Kindes:
– 0–5 Jahre (1. Altersstufe)
– 6–11 Jahre (2. Altersstufe)
– 12–17 Jahre (3. Altersstufe)
ab 18 Jahren (4. Altersstufe – Volljährige)
Je höher das Einkommen, desto höher ist der in der Tabelle empfohlene Unterhalt. Mit zunehmendem Alter des Kindes steigt ebenfalls der Bedarf, da Kinder in höherem Alter in der Regel mehr Geld für Ernährung, Bildung, Kleidung oder Freizeit benötigen.

Beispiel zur Veranschaulichung
Ein unterhaltspflichtiger Elternteil hat ein monatliches Nettoeinkommen von 3.000 Euro und ein Kind im Alter von 10 Jahren (also in der zweiten Altersstufe). Laut Düsseldorfer Tabelle (Stand 2025) liegt der Regelbetrag bei etwa 622 Euro monatlich. Von diesem Betrag wird jedoch noch das hälftige Kindergeld abgezogen (bei minderjährigen Kindern), sodass sich der tatsächlich zu zahlende Unterhalt reduziert.

Selbstbehalt – der Schutz des Unterhaltspflichtigen
Eine wichtige Rolle spielt der sogenannte Selbstbehalt. Dieser Betrag steht dem unterhaltspflichtigen Elternteil mindestens zur eigenen Lebensführung zu und darf nicht angetastet werden. Aktuell (Stand 2025) liegt der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern bei 1.450 Euro (für Erwerbstätige). Nur Einkommen oberhalb dieser Grenze kann für Unterhaltszahlungen herangezogen werden.

Was passiert bei Uneinigkeit oder Änderungen?
Wenn sich die Eltern nicht über die Höhe des Kindesunterhalts einigen können, entscheidet das Familiengericht. Dabei orientieren sich die Richterinnen und Richter in der Regel an der Düsseldorfer Tabelle. Auch das Jugendamt kann unterstützend tätig werden, etwa durch die sogenannte Beurkundung eines Unterhaltstitels.
Sollte sich das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils wesentlich ändern – etwa durch Arbeitslosigkeit, Gehaltserhöhung oder neue familiäre Verpflichtungen – kann der Unterhalt angepasst werden. Hierzu muss in der Regel ein entsprechender Antrag gestellt oder eine neue Vereinbarung getroffen werden.

Zusammenfassung
Die Düsseldorfer Tabelle ist ein bewährtes Instrument zur fairen und transparenten Berechnung des Kindesunterhalts. Sie bietet eine verlässliche Orientierung, indem sie sowohl das Einkommen des Unterhaltspflichtigen als auch das Alter des Kindes berücksichtigt. Auch wenn sie keine gesetzliche Vorschrift ist, findet sie bundesweit Anwendung und trägt wesentlich zur Rechtssicherheit in Unterhaltsfragen bei.

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