Dürfen Radfahrer freihändig oder „freifüßig“ fahren?

Erschienen am: 7. Mai 2024

Thomas Böh von Rostkron, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und SpeditionsrechtIst es erlaubt, freihändig Rad zu fahren? Die Antwort lautet klar: Nein, das ist untersagt. Während es gestattet ist, mit einer Hand am Lenker zu fahren, was beispielsweise beim korrekten Anzeigen vor dem Abbiegen unerlässlich ist, ist das Fahren, ohne die Hände am Lenker zu belassen, verboten. Dies verstößt gegen die Verkehrsregeln und kann mit einem Bußgeld von fünf Euro geahndet werden. Nachzulesen ist dies in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Paragraph 23, Absatz 3.

Freihändig: Nein – Und was ist mit „freifüßig“?
Auch das regelt die Straßenverkehrs-Ordnung ebenso per Paragraph 23, Absatz 3, welcher vorgibt, dass Radfahrer nicht die Füße von den Pedalen nehmen dürfen. Zusätzlich kann man hier auch nachlesen, dass es Radfahrern untersagt ist, sich an andere Fahrzeuge anzuhängen. Allerdings wird ein äußerst wichtiges Detail nicht berücksichtigt. Denn nirgends findet sich die Erlaubnis, dass man die Füße von den Pedalen nehmen darf, wenn man mit dem Rad anhält. Aber keine Sorge, das dürfen Sie, ohne ein Bußgeld befürchten zu müssen.

Fazit
Radfahrer dürfen weder freihändig noch „freifüßig“ fahren. Das Fahren ohne Hände am Lenker sowie das Nehmen der Füße von den Pedalen sind gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt. Beide Handlungen verstoßen gegen die Verkehrsregeln und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Es ist wichtig, die Hände stets am Lenker zu halten und die Füße auf den Pedalen zu belassen, um die volle Kontrolle über das Fahrrad zu behalten und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Die entsprechende Passage können Sie direkt hier auf der Webpage des Bundesministeriums der Justiz einsehen:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

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Thomas Böh von Rostkron, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und Speditionsrecht, Kitzingen
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Das Verkehrsrecht basiert mitunter auf den Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).“

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