Waffen-/ Messerverbote in Würzburg und Unterfranken: Was gilt wo?

Erschienen am: 21. November 2024

Frank Barthel, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwalt für StrafrechtSeit Anfang November gelten in Unterfranken sogenannte Waffenverbotszonen. Diese Regelung wurde durch eine Änderung des Waffengesetzes ermöglicht und soll dazu beitragen, öffentliche Veranstaltungen sicherer zu machen. Innerhalb dieser Zonen ist es verboten, gefährliche Gegenstände wie Messer oder andere „Waffen“ mitzuführen – unabhängig davon, ob es sich um bereits verbotene Exemplare wie Butterfly- oder Faustmesser oder um haushaltsübliche Gegenstände wie Gemüse-, Cutter- oder Taschenmesser handelt. Verstöße gegen dieses Verbot ziehen ein Bußgeld nach sich, dessen Höhe von den jeweiligen Kommunen festgelegt wird.

Kontrollen sollen es richten
In Würzburg umfassen die Messerverbotszonen unter anderem Volksfeste wie Kiliani, Sportveranstaltungen sowie Messen und Märkte, etwa den Weihnachtsmarkt oder die Häfelesmesse. Bereits der diesjährige Würzburger Weihnachtsmarkt steht unter verstärkter Beobachtung: Polizei, Ordnungsamt und private Sicherheitsdienste sollen anlassunabhängige Stichprobenkontrollen durchführen. Auf diese Weise sollen generelle Einlasskontrollen vermieden werden, während die Sicherheit dennoch gewährleistet bleiben soll. Es gibt jedoch Ausnahmen: Händler dürfen Messer ausstellen, und Käufer können diese transportieren, sofern sie sicher verpackt oder in einem geschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Interessant ist, dass das Verbot nicht nur klassische Messer umfasst, sondern auch andere Gegenstände wie Scheren, die in den ausgewiesenen Verbotszonen ebenfalls untersagt sind.

Nicht wirklich neu
Das Prinzip ist in Würzburg nicht völlig neu. Bereits während der Fußball-Europameisterschaft 2024 galt an vier bayerischen Bahnhöfen – in München, Nürnberg, Augsburg und Würzburg – ein umfassendes Waffenverbot. Vom 15. Juni bis 15. Juli 2024 war es dort untersagt, Schusswaffen, Messer, Pfefferspray, Scheren und andere gefährliche Gegenstände mitzuführen. Die Regelung umfasste alle öffentlich zugänglichen Bereiche der Bahnhöfe und sollte ein sicheres Umfeld für die Besucher gewährleisten. Unabhängig von zeitlich begrenzten Maßnahmen bleiben viele Gegenstände nach dem Waffengesetz weiterhin grundsätzlich verboten – und zwar im gesamten Bundesgebiet. Dazu zählen beispielsweise Butterfly- und Faustmesser sowie vermeintlich harmlose Alltagsgegenstände, die als Waffen dienen können, etwa Kugelschreibergewehre oder Taschenlampen mit ausklappbarer Klinge. Der Besitz oder Erwerb solcher Waffen ist strafbar und kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Mehr zu diesem Thema finden Sie auf Wikipedia:
Waffenverbot
Waffenverbotszone
Waffengesetz (Deutschland)

Mehr zu diesem Thema finden Sie auch auf der Website des „Bundesministerium des Inneren und für Heimat“:
Waffenrecht
Waffenrechtliche Regelungen in Deutschland

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Kleine Figur Justitia. Schwert und Waagschale sowie Gesetzestext.

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