Mutter-Kind-Schutz im deutschen Recht: Leistungen, Rechte und gesetzliche Ansprüche

Erschienen am: 27. Juni 2025

Rechtsanwaeltin Susanne Kilian - Kilian und Kollegen - Bismarckstraße 16 - 97318 Kitzingen - Telefonnummer: 09321 920662 sowie 09321 6113Der Mutterschutz in Deutschland stellt ein zentrales Element des Arbeitsschutzes und der sozialen Sicherung für schwangere Frauen und junge Mütter dar. Darüber hinaus schützt das deutsche Recht ausdrücklich auch die Beziehung zwischen Mutter und Kind – insbesondere in den ersten Lebensjahren – und erkennt deren besondere Schutzbedürftigkeit an.

Mutterschutz und Mutter-Kind-Schutz im deutschen Recht
Die gesetzliche Grundlage bildet unter anderem das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das die Rechte von werdenden und stillenden Müttern in Beschäftigungsverhältnissen regelt. Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit von Mutter und Kind vor, während und nach der Geburt zu schützen – und das ohne wirtschaftliche Nachteile für die Mutter.
Zu den wesentlichen Regelungen des Mutterschutzes gehören insbesondere die sogenannten Schutzfristen. So besteht auf Wunsch der Mutter bereits sechs Wochen vor der Geburt ein Beschäftigungsverbot. Nach der Geburt gilt ein verbindliches Beschäftigungsverbot von acht Wochen. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen. Für Adoptivmütter gelten diese Fristen allerdings nicht – für sie finden andere gesetzliche Regelungen Anwendung, wie etwa die des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes.

Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind
Beschäftigungsverbote im Rahmen des Mutterschutzes sollen zusätzlich dem Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind dienen. Dabei wird zwischen individuellen und generellen Beschäftigungsverboten unterschieden. Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann ausgesprochen werden, wenn eine gesundheitliche Gefährdung für die Mutter oder das ungeborene Kind besteht – hierfür ist jedoch in der Regel ein ärztliches Attest erforderlich. Zusätzlich gibt es generelle, gesetzlich festgelegte Verbote bestimmter Tätigkeiten. Schwangere dürfen beispielsweise keine Nachtschichten zwischen 20 Uhr und 6 Uhr leisten, wobei in Ausnahmefällen Abweichungen möglich sind. Ebenso unzulässig sind Akkordarbeit oder Tätigkeiten mit erhöhter Unfall- oder Infektionsgefahr sowie Arbeiten, die mit schwerem Heben oder langem Stehen verbunden sind.
Auch finanziell werden Mütter während des Mutterschutzes unterstützt. Während der Schutzfristen vor und nach der Geburt können gesetzlich versicherte Frauen Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse oder das Bundesamt für Soziale Sicherung erhalten. Eine Differenz zum durchschnittlichen Nettogehalt muss der Arbeitgeber in Form eines sogenannten Arbeitgeberzuschusses leisten, sodass das volle Einkommen in der Regel gesichert ist.
Ein besonderer Schutz besteht zudem im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis: Der Kündigungsschutz beginnt mit Eintritt der Schwangerschaft und gilt bis vier Monate nach der Geburt des Kindes. Während der Elternzeit bleibt dieser Schutz ebenfalls bestehen.

Beginn des Mutterschutzes und „Informationspflicht“ gegenüber dem Arbeitgeber
Der gesetzliche Mutterschutzzeitraum beginnt nicht mit dem Eintritt der Schwangerschaft, sondern umfasst die Zeit sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sowie acht Wochen nach der Geburt – bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sogar zwölf Wochen nach der Geburt. Dieser Zeitraum wird auch als Mutterschutzfrist bezeichnet.
Der allgemeine Mutterschutz – also z. B. der Schutz vor Kündigung oder die besonderen Arbeitsbedingungen für Schwangere – greift jedoch erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß.
Eine gesetzliche Pflicht, den Arbeitgeber sofort zu informieren, besteht nicht. In § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) heißt es lediglich:
„Sobald eine Frau weiß, dass sie schwanger ist, soll sie ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Entbindungstermin mitteilen.“
Das Wort „soll“ ist dabei als Empfehlung zu verstehen – keine Verpflichtung, aber dennoch mit klaren Konsequenzen: Ohne Mitteilung kein Anspruch auf die Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes.

Arbeitgeber informieren, um Ansprüche zu sichern
Es ist also sehr sinnvoll, den Arbeitgeber frühzeitig zu informieren, denn erst ab diesem Zeitpunkt greifen die Schutzregelungen – dazu zählen unter anderem der Kündigungsschutz, der im Falle einer Kündigung sogar rückwirkend bis zu zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme gilt. Ebenso gelten dann besondere Arbeitsregelungen wie das Verbot von Nachtarbeit oder das Heben schwerer Lasten. Auch ärztlich empfohlene Beschäftigungsverbote sowie der Anspruch auf Mutterschutzlohn setzen voraus, dass der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert ist.
Das bedeutet: Der Mutterschutz im engeren Sinne beginnt sechs Wochen vor der Geburt. Der umfassende Schutz nach dem Mutterschutzgesetz – insbesondere im Hinblick auf Arbeitsbedingungen und Kündigungsschutz – greift aber nur, wenn der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert ist. Auch wenn keine sofortige Mitteilungspflicht besteht, ist es daher dringend zu empfehlen, den Arbeitgeber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, um die Schutzregelungen vollständig nutzen zu können.

Schutz der Mutter-Kind-Beziehung im Recht
Elternzeit: Das deutsche Recht erkennt die besondere Bedeutung der frühen Bindung zwischen Mutter und Kind an und schützt diese auf verschiedenen Ebenen. Ein zentraler Baustein ist die Elternzeit, geregelt im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Eltern haben jeweils Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, die flexibel bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes genommen werden kann. Während dieser Zeit besteht ein umfassender Kündigungsschutz. Zudem besteht das Recht auf Rückkehr in die gleiche oder eine gleichwertige Arbeitsstelle.
Elterngeld: Ergänzend dazu unterstützt das Elterngeld Eltern finanziell, die ihr Kind selbst betreuen. Das Basiselterngeld kann bis zu 14 Monate lang bezogen werden, wenn beide Elternteile sich die Betreuung teilen. Das ElterngeldPlus ermöglicht einen längeren Bezug in Kombination mit Teilzeitarbeit, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern.
Krankenhausrecht: Auch im Krankenhausrecht wird die Mutter-Kind-Beziehung besonders berücksichtigt: Säuglinge und Kleinkinder haben grundsätzlich Anspruch darauf, dass ein Elternteil – meist die Mutter – im Falle eines stationären Aufenthalts mit aufgenommen wird. Wenn die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist, übernimmt die Krankenkasse die entstehenden Kosten.
Umgangsrecht: Im Bereich des Familienrechts ist das Umgangsrecht fest verankert. Das Kind hat das Recht auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen, wobei die Beziehung zur Mutter besonders geschützt ist. Eingriffe in dieses Recht – etwa durch das Jugendamt – sind nur zulässig, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Die Pflege und Erziehung des Kindes sind sowohl Pflicht als auch Recht der Eltern. Das Familiengericht wird nur dann tätig, wenn es zu Streitigkeiten kommt.
Schutz der Mutter: Nicht zuletzt schützt auch das Mutterschutzgesetz stillende Mütter im Arbeitsalltag. Sie haben Anspruch auf bezahlte Freistellung zum Stillen – beispielsweise zweimal täglich 30 Minuten oder einmal täglich 60 Minuten. Diese Stillzeiten dürfen nicht auf reguläre Pausen angerechnet werden und dienen dem Schutz sowie der Unterstützung der Mutter-Kind-Beziehung auch nach der Geburt.

Weitere Regelungen in Deutschland
Auch darüber hinaus bestehen in Deutschland zahlreiche Schutzregelungen, die die Situation von Müttern gezielt verbessern sollen. So bietet das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe Beratung, Unterstützung und finanzielle Hilfen für Mütter in belastenden Lebenslagen. Das Sozialgesetzbuch V (SGB V) sichert zudem den Anspruch auf medizinische Leistungen wie Hebammenhilfe, Vorsorgeuntersuchungen oder Rückbildungsgymnastik. Seit 2018 gelten mutterschutzrechtliche Regelungen auch für Schülerinnen und Studentinnen – einschließlich entsprechender Schutzfristen und Sonderregelungen im Bildungsbereich –, sodass der Mutterschutz nicht an der Schwelle zur Ausbildung endet.

Insgesamt bietet der Mutterschutz in Deutschland ein umfassendes rechtliches Schutznetz für Schwangere und junge Mütter. Gleichzeitig stärkt das Recht die Mutter-Kind-Beziehung nicht nur auf ideeller, sondern auch auf praktischer Ebene – etwa durch Elternzeit, Elterngeld, die Möglichkeit zur Mitaufnahme im Krankenhaus sowie besondere Schutzrechte am Arbeitsplatz. Dadurch wird sichergestellt, dass Mütter sich in der sensiblen frühen Lebensphase ihres Kindes ohne Existenzängste der Betreuung widmen können.

Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe
Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe

Kilian & Kollegen Rechtsanwaltskanzlei
Mutter-Kind-Beziehung: Welche Gesetze gelten hierzu in Deutschland?

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Susanne Kilian, Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Familienrecht | Verkehrsrecht | Unfallabwicklung | Recht auf Fahrerlaubnis | Erbrecht | Ordnungswidrigkeiten | Verkehrsstrafrecht | Allgemeines Zivilrecht

„Mutter-Kind-Schutz im deutschen Recht: Leistungen, Rechte und gesetzliche Ansprüche“

Moderne Justitia, römische Göttin der Gerechtigkeit. In einer Hand die Waagschale, in der anderen Hand das Schwert.

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