Wer dampft, der zahlt – Touchdisplay am Steuer verboten!
Egal ob Handy, Tablet und/oder auch E-Zigarette: Wer am Steuer sitzt, sollte die Finger von Touchdisplays lassen. Das Bedienen solcher Geräte während der Fahrt ist in Deutschland untersagt – und kann teuer werden. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dort ist geregelt, unter welchen Bedingungen elektronische Geräte im Fahrzeug benutzt werden dürfen.
Demnach ist die Nutzung nur erlaubt, wenn das Gerät nicht in der Hand gehalten wird und die Bedienung nur eine kurze, den Verkehrsverhältnissen angepasste Blickzuwendung erfordert.
In der Praxis bedeutet das: Ein kurzer Blick auf das Navigationsdisplay ist erlaubt, längeres Tippen, Scrollen oder Einstellen hingegen nicht. Wer dadurch abgelenkt ist, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Auch E-Zigaretten mit Display fallen unter dieses Verbot
Denn das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass das Bedienen einer E-Zigarette – etwa zum Einstellen von Temperatur oder Leistung – als Nutzung eines elektronischen Geräts gilt. Und da dies eine Ablenkung vom Straßenverkehr darstellt, wird ein solcher Verstoß mit 150 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Gedampft und abgelenkt – E-Zigarette bringt Punkt in Flensburg
E-Zigarette mit Touchdisplay fällt unter das Handyverbot (§ 23 Abs. 1a StVO). Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat entschieden, dass die Bedienung einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Fahrt gegen das sogenannte Handyverbot nach § 23 Abs. 1a StVO verstößt (Beschluss vom 25.09.2025, Az. III-1 ORbs 139/25).
Ein Autofahrer war beobachtet worden, wie er am Steuer Tippbewegungen auf einem Gerät ausführte. Die Polizei verhängte ein Bußgeld von 150 Euro, da sie zunächst von der Nutzung eines Mobiltelefons ausging. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Siegburg stellte sich dann heraus, dass der Mann nicht sein Handy bedient, sondern die Stärke seiner E-Zigarette über ein Touchdisplay eingestellt hatte.
Sowohl das Amtsgericht als auch das OLG Köln bewerteten dieses Verhalten als Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO. Eine E-Zigarette mit Display sei ein „elektronisches Gerät mit Berührungsbildschirm“ im Sinne der Vorschrift. Entscheidend sei nicht die Hauptfunktion des Geräts (Dampferzeugung), sondern das Ablenkungspotenzial durch die Bedienung während der Fahrt.
Nach Auffassung des Gerichts begründet die Einstellung der Dampfstärke ein erhebliches Ablenkungsrisiko, vergleichbar mit dem Ändern der Lautstärke am Handy. Die Nutzung während der Fahrt gilt daher als unzulässig.
Der Betroffene muss das Bußgeld von 150 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg.
Mehr zu diesem Thema:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 23
§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
OLG Köln, Beschluss vom 25.9.2025, Az.: III-1 ORbs 139/25
Oberlandesgericht Köln, 1 ORbs 139/25
Wo die Punkte in Flensburg gesammelt werden – Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), genauer das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg:
Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand)
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Demnach ist die Nutzung nur erlaubt, wenn das Gerät nicht in der Hand gehalten wird und die Bedienung nur eine kurze, den Verkehrsverhältnissen angepasste Blickzuwendung erfordert.
In der Praxis bedeutet das: Ein kurzer Blick auf das Navigationsdisplay ist erlaubt, längeres Tippen, Scrollen oder Einstellen hingegen nicht. Wer dadurch abgelenkt ist, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
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Sowohl das Amtsgericht als auch das OLG Köln bewerteten dieses Verhalten als Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO. Eine E-Zigarette mit Display sei ein „elektronisches Gerät mit Berührungsbildschirm“ im Sinne der Vorschrift. Entscheidend sei nicht die Hauptfunktion des Geräts (Dampferzeugung), sondern das Ablenkungspotenzial durch die Bedienung während der Fahrt.
Nach Auffassung des Gerichts begründet die Einstellung der Dampfstärke ein erhebliches Ablenkungsrisiko, vergleichbar mit dem Ändern der Lautstärke am Handy. Die Nutzung während der Fahrt gilt daher als unzulässig.
Der Betroffene muss das Bußgeld von 150 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg.
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