Seit Juli 2024: Neuwagen in Deutschland verpflichtend mit Black Box Unfalldatenspeicher

Erschienen am: 2. August 2024

Modellautos in Silber und in Rot. Verkehrsrecht in Kitzingen, Unterfranken.Ab Juli 2024 müssen alle Neuwagen in Deutschland mit einer sogenannten Blackbox ausgestattet sein. Diese als Unfalldatenspeicher oder Event-Data-Recorder (EDR) bekannte Technologie wird bisher vor allem in Flugzeugen eingesetzt. Sie dient dort zur Aufzeichnung aller relevanten Vorgänge, um nach Unfällen oder Abstürzen die Ursachen ermitteln zu können. Nun wird diese Technologie auch flächendeckend in Pkw eingesetzt. Ab Juli 2024 müssen fortan alle Neufahrzeuge damit ausgestattet sein. Aber keine Sorge, eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge, die vor dem Stichtag zugelassen wurden, besteht nicht.

Neue Sicherheitsstandards: Ab Juli 2024 Blackbox in allen deutschen Neuwagen
Die Blackbox im Auto erfasst während der Fahrt permanent Informationen wie Fahrzeuggeschwindigkeit, Bremszeitpunkt, Position und Neigung des Fahrzeugs sowie den Aktivierungszustand aller Sicherheits- und Rückhaltesysteme. Ähnlich wie bei diversen anderen Systemen werden die Daten nach einem definierten Zeitraum überschrieben und sollen somit eine lückenlose Überwachung unmöglich machen.
Nur im Fall eines Unfalls, der durch entsprechende Sensorik registriert wird, werden die Daten dann permanent abgelegt. Dieses Verfahren wird auch als „ereignisbezogene Datenspeicherung“ bezeichnet. Die Speicherung wird aktiviert, wenn eine bestimmte Auslöseschwelle etwa bei einem Crash überschritten wird. Dann bleiben die Daten fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden (0,005 Minuten) nach dem Ereignis gespeichert.
Nutzer können diese Funktion nicht deaktivieren und die Datensicherheit der Blackbox soll durch die Beschränkung auf ereignisbezogene Aufzeichnung gewährleistet sein. Daten werden anonymisiert erhoben und vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Ein Online-Zugriff ist nicht möglich, aber die Informationen können über eine OBD-Schnittstelle oder direkt aus dem Airbag-Steuergerät ausgelesen werden.
Derart gespeicherte Daten werden den nationalen Behörden zur Unfallforschung zur Verfügung gestellt. Dabei werden die letzten vier Ziffern der Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie Angaben zum Eigentümer oder Halter nicht weitergegeben. Auf richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung können die EDR-Daten jedoch auch zur Klärung des Unfallhergangs und der Schuldfrage herangezogen werden, wobei bei schweren Unfällen der Datenschutz des Einzelnen hinter dem Interesse der Strafverfolgung zurücktreten kann.

Weitere Informationen zum Thema Blackbox und zu weiteren Assistenzsystemen hat der Auto Club Europa (ACE) hier für Sie zusammengefasst:
Verpflichtende Assistenzsysteme für mehr Verkehrssicherheit

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Thomas Böh von Rostkron, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und Speditionsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht | Straf – und Ordnungswidrigkeitenrecht | Transport- und Speditionsrecht | Energiewirtschaftsrecht

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